§ 45a LMSVG (weggefallen)

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.04.2017 bis 31.12.9999
Der Bundesminister für Gesundheit kann unter den Bedingungen des Art. 54 der Verordnung§ 45a LMSVG (EGweggefallen) Nrseit 25.04.2017 weggefallen. 178/2002 mit Verordnung Sofortmaßnahmen in Bezug auf Lebensmittel erlassen, wenn ein Lebensmittel wahrscheinlich ein ernstes Risiko für die Gesundheit von Menschen darstellt.

Stand vor dem 24.04.2017

In Kraft vom 30.11.2010 bis 24.04.2017
Der Bundesminister für Gesundheit kann unter den Bedingungen des Art. 54 der Verordnung§ 45a LMSVG (EGweggefallen) Nrseit 25.04.2017 weggefallen. 178/2002 mit Verordnung Sofortmaßnahmen in Bezug auf Lebensmittel erlassen, wenn ein Lebensmittel wahrscheinlich ein ernstes Risiko für die Gesundheit von Menschen darstellt.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten