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Die §§ 4 Abs. 1 Z 8 und 9, 6 Abs. 1 Z 5 und Abs. 4 Z 2 und 3, 7 Abs. 4 Z 3 und 4, Abschnitt IIa des Dritten Teiles samt Überschriften, 229f samt Überschrift, 254 lit. j bis l und 273 Abs. 6 sowie die Überschrift zum Dritten Teil in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2010 treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Die Paragraphen 4, Absatz eins, Ziffer 8 und 9, 6 Absatz eins, Ziffer 5 und Absatz 4, Ziffer 2 und 3, 7 Absatz 4, Ziffer 3 und 4, Abschnitt römisch II a des Dritten Teiles samt Überschriften, 229f samt Überschrift, 254 Litera j bis l und 273 Absatz 6, sowie die Überschrift zum Dritten Teil in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 92 aus 2010, treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
Die §§ 4 Abs. 1 Z 8 und 9, 6 Abs. 1 Z 5 und Abs. 4 Z 2 und 3, 7 Abs. 4 Z 3 und 4, Abschnitt IIa des Dritten Teiles samt Überschriften, 229f samt Überschrift, 254 lit. j bis l und 273 Abs. 6 sowie die Überschrift zum Dritten Teil in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2010 treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Die Paragraphen 4, Absatz eins, Ziffer 8 und 9, 6 Absatz eins, Ziffer 5 und Absatz 4, Ziffer 2 und 3, 7 Absatz 4, Ziffer 3 und 4, Abschnitt römisch II a des Dritten Teiles samt Überschriften, 229f samt Überschrift, 254 Litera j bis l und 273 Absatz 6, sowie die Überschrift zum Dritten Teil in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 92 aus 2010, treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.