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(zu § 53a)
Bauklasseneinteilung und Durchschnittspreise je Kubikmeter
umbauten Raumes oder je Quadratmeter nutzbarer Fläche
Euro/m3
1. | Bürogebäude, Wohngebäude, Laboratorien und andere Gebäude, die nicht unmittelbar der Fabrikation oder Lagerzwecken dienen, die jedoch Teile der wirtschaftlichen Einheit eines Fabriksgrundstückes sind |
1.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude |
|
| |||||||||||||||||||
| 1.11 sehr einfache Ausführung | 10,9009 | |||||||||||||||||||
| 1.12 einfache Ausführung | 12,3544 | |||||||||||||||||||
| 1.13 mittlere Ausführung | 14,5346 | |||||||||||||||||||
| 1.14 gute Ausführung | 18,1682 | |||||||||||||||||||
| 1.15 sehr gute Ausführung | 21,8019 | |||||||||||||||||||
1.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude |
|
| |||||||||||||||||||
| 1.21 sehr einfache Ausführung | 14,5346 | |||||||||||||||||||
| 1.22 einfache Ausführung | 18,1682 | |||||||||||||||||||
| 1.23 mittlere Ausführung | 21,8019 | |||||||||||||||||||
| 1.24 gute Ausführung | 29,0691 | |||||||||||||||||||
| 1.25 sehr gute Ausführung | 36,3364 | |||||||||||||||||||
2. Fabriksgebäude, Werkstättengebäude, Garagen, Lagergebäude und Kühlhäuser, die Teile der wirtschaftlichen Einheit eines Fabriksgrundstückes sind (bei den Wertansätzen ist eine einfache Ausstattung unterstellt) | |||||||||||||||||||||
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| bei Geschoßhöhen *) | ||||||||||||||||||
| bis zu 4 m | 5 m | 6 m | ||||||||||||||||||
2.1 | Schuppen (einseitig offene Gebäude) |
|
| ||||||||||||||||||
| 2.11 Holz, Fachwerk oder Wellblech | 8,7207 | 7,9940 | 7,2673 | |||||||||||||||||
| 2.12 Massiv | 11,6277 | 10,9009 | 10,1742 | |||||||||||||||||
2.2 | Shedbauten |
|
|
| |||||||||||||||||
| 2.21 mit Holzbindern | 9,4475 | 8,7207 | 7,9940 | |||||||||||||||||
| 2.22 mit Stahlbindern | 10,9009 | 10,1742 | 9,4475 | |||||||||||||||||
| 2.23 in Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion | 13,0811 | 12,3544 | 11,6277 | |||||||||||||||||
2.3 | Stahlbetonfachwerk- oder Stahlfachwerkbauten mit Plattenverkleidungen | 11,6277 | 10,1742 | 9,4475 | |||||||||||||||||
2.4 | Holz- und Holzfachwerkgebäude | 12,3544 | 11,6277 | 10,9009 | |||||||||||||||||
2.5 | Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude; diese Durchschnittspreise erhöhen sich bei vorhandenem Personenaufzug um 5 v. H., bei besonderer innerer Ausstattung - soweit es sich nicht um eine Betriebsvorrichtung handelt - um 5 bis 20 v. H.; diese Durchschnittspreise er- mäßigen sich, unbeschadet der Zuschläge nach 18., bei fehlendem Fußboden um 10 v. H. |
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|
| |||||||||||||||||
| 2.51 ohne Decke, ohne Raumaufteilung | 13,0811 | 12,3544 | 11,6277 | |||||||||||||||||
| 2.52 mit Decke, ohne Raumaufteilung | 15,9880 | 15,2613 | 14,5346 | |||||||||||||||||
| 2.53 mit Decke, mit Raumaufteilung | 18,1682 | 17,4415 | 16,7148 | |||||||||||||||||
2.6 | Hallengebäude (Gebäude mit Geschoßhöhen über 6 m) |
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| |||||||||||||||||
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| bei Geschoßhöhen bis zu | |||||||||||||||||||
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| 8 m | 10 m | 12 m | |||||||||||||||||
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| und darüber | ||||||||||||||||||
| 2.61 Holzkonstruktion | 5,0871 | 4,3604 | 3,6336 | |||||||||||||||||
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| bei Geschoßhöhen bis zu | |||||||||||||||||||
|
| 8 m | 10 m | 12 m | |||||||||||||||||
| 2.62 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude; diese Durchschnittspreise ermäßigen sich, unbeschadet der Zuschläge nach 18., bei Rundhallen um 20 v. H., bei fehlendem Fußboden um 10. v. H. | 8,7207 | 8,3574 | 7,9940 | |||||||||||||||||
|
| 14 m | 16 m | 18 m | |||||||||||||||||
| und bei fehlender Decke um 10. v. H. | 7,6306 | 7,2673 | 6,9039 | |||||||||||||||||
|
| 20 m und darüber | |||||||||||||||||||
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|
|
| 6,5406 | |||||||||||||||||
3. Hotels, Gasthöfe, Pensionsbetriebe, Erholungs- und Kurheime, Restaurants u. ähnl. | |||||||||||||||||||||
| 3.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude |
|
|
| |||||||||||||||||
| 3.11 sehr einfache Ausführung |
|
| 10,9009 | |||||||||||||||||
| 3.12 einfache Ausführung |
|
| 13,0811 | |||||||||||||||||
| 3.13 mittlere Ausführung |
|
| 16,7148 | |||||||||||||||||
| 3.14 gute Ausführung |
|
| 20,3484 | |||||||||||||||||
| 3.15 sehr gute Ausführung |
|
| 25,4355 | |||||||||||||||||
| 3.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude |
|
|
| |||||||||||||||||
| 3.21 sehr einfache Ausführung |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 3.22 einfache Ausführung |
|
| 20,3484 | |||||||||||||||||
| 3.23 mittlere Ausführung |
|
| 26,8889 | |||||||||||||||||
| 3.24 gute Ausführung |
|
| 34,8830 | |||||||||||||||||
| 3.25 sehr gute Ausführung |
|
| 43,6037 | |||||||||||||||||
| 3.3 Nebengebäude (Garagen, Waschküchen, Wirtschaftsgegebäude u. ähnl.) |
|
|
| |||||||||||||||||
| 3.31 sehr einfache Ausführung |
|
| 10,9009 | |||||||||||||||||
| 3.32 einfache Ausführung |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 3.33 mittlere Ausführung |
|
| 18,1682 | |||||||||||||||||
| 3.34 gute Ausführung |
|
| 21,8019 | |||||||||||||||||
4. Bank-, Versicherungs-, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude | |||||||||||||||||||||
| 4.1 sehr einfache Ausführung |
|
| 18,1682 | |||||||||||||||||
| 4.2 einfache Ausführung |
|
| 25,4355 | |||||||||||||||||
| 4.3 mittlere Ausführung |
|
| 32,7028 | |||||||||||||||||
| 4.4 gute Ausführung |
|
| 39,9701 | |||||||||||||||||
| 4.5 sehr gute Ausführung |
|
| 47,2373 | |||||||||||||||||
5. Lagerhäuser und Kühlhäuser | |||||||||||||||||||||
| 5.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude |
|
| 10,9009 | |||||||||||||||||
| 5.2. Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude |
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| |||||||||||||||||
| 5.21 ebenerdig |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 5.22 Tragfähigkeit der Decken bis 1000 kg/m2 |
|
| 18,1682 | |||||||||||||||||
| 5.23 Tragfähigkeit der Decken über 1000 kg/m2 |
|
| 25,4355 | |||||||||||||||||
6. Theater und Lichtspielhäuser | |||||||||||||||||||||
| 6.1 Saaltheater (ohne besonderes Bühnenhaus) |
|
|
| |||||||||||||||||
| 6.11 sehr einfache Ausführung |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 6.12 einfache Ausführung |
|
| 18,1682 | |||||||||||||||||
| 6.13 mittlere Ausführung |
|
| 23,2553 | |||||||||||||||||
| 6.14 gute Ausführung |
|
| 29,0691 | |||||||||||||||||
| 6.15 sehr gute Ausführung |
|
| 36,3364 | |||||||||||||||||
| 6.2 Volkstheater (mit besonderem Bühnenhaus) |
|
|
| |||||||||||||||||
| 6.21 sehr einfache Ausführung |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 6.22 einfache Ausführung |
|
| 17,4415 | |||||||||||||||||
| 6.23 mittlere Ausführung |
|
| 21,8019 | |||||||||||||||||
| 6.24 gute Ausführung |
|
| 26,8889 | |||||||||||||||||
| 6.25 sehr gute Ausführung |
|
| 32,7028 | |||||||||||||||||
7. Warenhäuser, Kaufhäuser, Markt-, Messe- und Sporthallen, Kioske u. ähnl. | |||||||||||||||||||||
| 7.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude |
|
|
| |||||||||||||||||
| 7.11 sehr einfache Ausführung |
|
| 10,9009 | |||||||||||||||||
| 7.12 einfache Ausführung |
|
| 13,0811 | |||||||||||||||||
| 7.13 mittlere Ausführung |
|
| 16,7148 | |||||||||||||||||
| 7.14 gute Ausführung |
|
| 20,3484 | |||||||||||||||||
| 7.15 sehr gute Ausführung |
|
| 25,4355 | |||||||||||||||||
| 7.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude |
|
|
| |||||||||||||||||
| 7.21 sehr einfache Ausführung |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 7.22 einfache Ausführung |
|
| 19,6217 | |||||||||||||||||
| 7.23 mittlere Ausführung |
|
| 25,4355 | |||||||||||||||||
| 7.24 gute Ausführung |
|
| 31,9760 | |||||||||||||||||
| 7.25 sehr gute Ausführung |
|
| 39,9701 | |||||||||||||||||
| 7.3 Hallenbauten (Gebäude mit Geschoßhöhen über 6 m und wenig innerer Ausstattung) |
|
|
| |||||||||||||||||
| 7.31 Holzgebäude und Fachwerkgebäude ohne feste Tribüneneinbauten |
|
| 6,5406 | |||||||||||||||||
| 7.32 wie 7.31 jedoch mit Tribüneneinbauten |
|
| 7,9940 | |||||||||||||||||
| 7.33 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude ohne feste Tribünen oder Rangeinbauten |
|
| 10,9009 | |||||||||||||||||
| 7.34 wie 7.33 jedoch mit Tribünen oder Rangeinbauten |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
8. Krankenhäuser und Sanatorien | |||||||||||||||||||||
| 8.1 sehr einfache Ausführung |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 8.2 einfache Ausführung |
|
| 19,6217 | |||||||||||||||||
| 8.3 mittlere Ausführung |
|
| 25,4355 | |||||||||||||||||
| 8.4 gute Ausführung |
|
| 30,5226 | |||||||||||||||||
| 8.5 sehr gute Ausführung |
|
| 36,3364 | |||||||||||||||||
| 8.6 Nebengebäude (Garagen, Küchen und Wirtschaftsgebäude) |
|
| wie Bauklasse 3.3 | |||||||||||||||||
9. Tankstellengebäude | |||||||||||||||||||||
| 9.1 sehr einfache Ausführung |
|
| 12,3544 | |||||||||||||||||
| 9.2 einfache Ausführung |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 9.3 mittlere Ausführung |
|
| 18,1682 | |||||||||||||||||
| 9.4 gute Ausführung |
|
| 21,8019 | |||||||||||||||||
| 9.5 sehr gute Ausführung |
|
| 29,0691 | |||||||||||||||||
10. Hallenbäder | |||||||||||||||||||||
| 10.1 sehr einfache Ausführung |
|
| 18,1682 | |||||||||||||||||
| 10.2 einfache Ausführung |
|
| 21,8019 | |||||||||||||||||
| 10.3 mittlere Ausführung |
|
| 25,4355 | |||||||||||||||||
| 10.4 gute Ausführung |
|
| 29,0691 | |||||||||||||||||
| 10.5 sehr gute Ausführung |
|
| 36,3364 | |||||||||||||||||
11. Einfamilienhäuser und einfamilienhausartige Gebäude | |||||||||||||||||||||
| 11.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude |
|
|
| |||||||||||||||||
| 11.11 sehr einfache Ausführung |
|
| 10,9009 | |||||||||||||||||
| 11.12 einfache Ausführung |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 11.13 mittlere Ausführung |
|
| 18,1682 | |||||||||||||||||
| 11.14 gute Ausführung |
|
| 21,8019 | |||||||||||||||||
| 11.15 sehr gute Ausführung |
|
| 29,0691 | |||||||||||||||||
| 11.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude |
|
|
| |||||||||||||||||
| 11.21 sehr einfache Ausführung |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 11.22 einfache Ausführung |
|
| 19,6217 | |||||||||||||||||
| 11.23 mittlere Ausführung |
|
| 27,6157 | |||||||||||||||||
| 11.24 gute Ausführung |
|
| 36,3364 | |||||||||||||||||
| 11.25 sehr gute Ausführung |
|
| 47,2373 | |||||||||||||||||
| 11.3 Nebengebäude (z. B. Garagen, Werkstätten) |
|
| wie Bauklasse 3.3 | |||||||||||||||||
12. Klöster und Burgen; Gebäude, die vor dem Jahre 1800 errichtet wurden und eine Mauerstärke von 1 m oder mehr haben; Kotziegelbauten | |||||||||||||||||||||
| 12.1 sehr einfache Ausführung |
|
| 7,2673 | |||||||||||||||||
| 12.2 einfache Ausführung |
|
| 10,9009 | |||||||||||||||||
| 12.3 mittlere Ausführung |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 12.4 gute Ausführung |
|
| 19,6217 | |||||||||||||||||
| 12.5 sehr gute Ausführung |
|
| 29,0691 | |||||||||||||||||
13. Keller und Kellergeschosse | |||||||||||||||||||||
| 13.1 sehr einfache Ausführung |
|
| 10,9009 | |||||||||||||||||
| 13.2 einfache Ausführung |
|
| 13,8078 | |||||||||||||||||
| 13.3 mittlere Ausführung |
|
| 18,1682 | |||||||||||||||||
| 13.4 gute Ausführung |
|
| 25,4355 | |||||||||||||||||
| 13.5 sehr gute Ausführung |
|
| 36,3364 | |||||||||||||||||
14. Überdachungen, Flugdächer; die Durchschnittspreise sind bei Vorhandensein von Fußböden um 50 S bis 100 S je m2 zu erhöhen; Umwandungen sind mit 50 S bis 100 S je m2 der Umwandung anzusetzen | |||||||||||||||||||||
|
|
|
| Euro/m2 | |||||||||||||||||
|
| Preis je m2 überdachter Fläche bis 3 m über 3 m auskragend | |||||||||||||||||||
| 14.1 Überdachungen ohne eigene Stützen |
|
|
| |||||||||||||||||
| 14.11 in Holzkonstruktion oder Kunststoff | 7,2673 |
| 10,9009 | |||||||||||||||||
| 14.12 in Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion | 14,5346 |
| 21,8019 | |||||||||||||||||
|
| bei einer Höhe bis zu | |||||||||||||||||||
|
| 3 m | 4 m | 5 m | |||||||||||||||||
|
|
| und darüber | ||||||||||||||||||
| 14.2 Überdachungen mit eigenen Stützen |
|
|
| |||||||||||||||||
| 14.21 in Holzkonstruktion oder Kunststoff | 10,9009 | 14,5346 | 18,1682 | |||||||||||||||||
| 14.22 in Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion | 14,5346 | 21,8019 | 25,4355 | |||||||||||||||||
15. Mietwohngrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke | |||||||||||||||||||||
| 15.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude |
|
|
| |||||||||||||||||
|
|
|
| Euro/m2 | |||||||||||||||||
| 15.11 sehr einfache Ausführung |
|
| 29,0691 | |||||||||||||||||
| 15.12 einfache Ausführung |
|
| 39,9701 | |||||||||||||||||
| 15.13 mittlere Ausführung |
|
| 54,5046 | |||||||||||||||||
| 15.14 gute Ausführung |
|
| 69,0392 | |||||||||||||||||
| 15.15 sehr gute Ausführung |
|
| 94,4747 | |||||||||||||||||
| 15.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude |
|
|
| |||||||||||||||||
| 15.21 sehr einfache Ausführung |
|
| 36,3364 | |||||||||||||||||
| 15.22 einfache Ausführung |
|
| 58,1383 | |||||||||||||||||
| 15.23 mittlere Ausführung |
|
| 87,2074 | |||||||||||||||||
| 15.24 gute Ausführung |
|
| 130,8111 | |||||||||||||||||
| 15.25 sehr gute Ausführung |
|
| 181,6821 | |||||||||||||||||
| 15.3 Nebengebäude (z. B. Garagen, Werkstätten) |
|
|
| |||||||||||||||||
| 15.31 sehr einfache Ausführung |
|
| 32,7028 | |||||||||||||||||
| 15.32 einfache Ausführung |
|
| 39,9701 | |||||||||||||||||
| 15.33 mittlere Ausführung |
|
| 54,5046 | |||||||||||||||||
| 15.34 gute Ausführung |
|
| 72,6728 | |||||||||||||||||
16. Ist innerhalb der Bauklassen 1, 3, 4, 6 bis 13 und 15 eine eindeutige Einstufung nicht möglich, so ist ein entsprechender Zwischenwert anzusetzen. | |||||||||||||||||||||
17. In obigen Bauklassen nicht enthaltene Gebäude und Gebäudeteile sind nach jener Bauklasse zu bewerten, die ihrer Bauweise und Ausstattung entspricht. | |||||||||||||||||||||
18. Die Durchschnittspreise sind zu erhöhen: | |||||||||||||||||||||
| 18.1 bei aufwendiger Ausführung **), dies gilt nicht für die in 2. bezeichneten Bauklassen, um |
| 5 bis 25 v. H., | ||||||||||||||||||
| 18.2 bei Hochhäusern, d.s. Gebäude oder Gebäudeteile, bei denen der Fußboden mindestens eines Geschosses 25 m über der Erdoberfläche liegt, für jeden weiteren vollen Meter um je maßgebend ist der Unterschied zwischen 25 m und der Oberkante der Decke des obersten Vollgeschosses; der Zuschlag ist auf die Durchschnittspreise aller Geschosse (auch Kellergeschosse) anzuwenden; |
|
0.5 v. H.; | ||||||||||||||||||
| 18.3 bei als Teil des Grundstückes zu betrachtenden Zentralheizungen um |
|
| 3 bis 6 v. H. | |||||||||||||||||
| 18.4 Klimaanlagen |
|
| 8 bis 10 v. H. | |||||||||||||||||
Merkmale für die Beurteilung der baulichen Ausführung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles | |||||||||||||||||||||
Die Tabelle enthält die bei allen Gebäudearten möglichen Merkmale. Sind bei Gebäuden (Gebäudeteilen) einzelne Merkmale üblicherweise nicht vorhanden, sind sie nicht zu beachten. Maßgeblich für die Einstufung ist die im Durchschnitt zutreffende Güte der Ausführung. | |||||||||||||||||||||
Bau- und Gebäudeteil | sehr einfache Ausführung | einfache Ausführung | mittlere Ausführung | ||||||||||||||||||
1. Dach: | Stroh, Schindel, Pappe | einfache Ziegeleindeckung | doppelte Ziegel-, Welleternit- oder Preßkieseindeckung | ||||||||||||||||||
2. Fassade: | einfacher Putz oder Rohbau | einfacher Putz | einfacher Putz | ||||||||||||||||||
3. Decken: | Holzbalken | Gewölbe, Holzbalken | Gewölbe, Holzbalken | ||||||||||||||||||
4. Fenster: | teilweise Einfachfenster | überwiegend Doppelfenster; | Doppelfenster Holzverbundfenster | ||||||||||||||||||
5. Türen: | Brettertüren | Füllungstüren | Füllungstüren oder Paneeltüren | ||||||||||||||||||
6. Fußböden: | Weichholz; Beton | Weichholz, Linoleum und Kunststoff | Weichholz, Linoleum und Kunststoff, in mehreren Räumen Hartholz | ||||||||||||||||||
7. Boden- und Wandfliesen in den in Betracht kommenden Räumen (z. B. Küchen, Bädern, Toiletten, Verkaufs- und Lagerräumen sowie Erzeugungsstätten): | keine | geringfügig | in beschränktem Ausmaß | ||||||||||||||||||
8. Wasser und Toiletten: | außerhalb der Wohnungen | teilweise in den Wohnungen | in den Wohnungen | ||||||||||||||||||
9. Badezimmer: | keine | in einigen Wohnungen | in der überwiegenden Anzahl der Wohnungen Beherbergungsbetriebe: Etagenbäder in ausreichender Anzahl | ||||||||||||||||||
10. Anteil besonderer Räume (Direktionszimmer, Gesellschaftsräume, Salons u. ähnl.): | keine | keine | geringer Anteil | ||||||||||||||||||
11. Lift: |
| keiner |
| ||||||||||||||||||
Bau- und Gebäudeteil | gute Ausführung | sehr gute Ausführung | |||||||||||||||||||
1.Dach: |
| Eternit- oder Blecheindeckung | Naturschiefereindeckung; Dächer mit besonderer Wärmeisolierung Edelputz; Verkleidungen mit Natur- oder Verblendstein | ||||||||||||||||||
2. Fassade: |
| Edelputz |
| ||||||||||||||||||
3. Decken: |
| Massiv- oder Fertigteildecken | Massiv- oder Fertigteildecken | ||||||||||||||||||
4. Fenster: |
| Doppelfenster; Holzverbundfenster | Mettall-, Kunststoff-, Edelholzfenster, Isolierverglasung | ||||||||||||||||||
5. Türen: |
| Paneeltüren furniert oder lackiert | wie gute Ausführung, teilweise Türen aus Edelhölzern oder Metall | ||||||||||||||||||
6. Fußböden: |
| in Wohn- und Büroräumen Hartholz, Parkett oder Spannteppiche | in einigen Räumen Parkett aus besten Hölzern | ||||||||||||||||||
7. Boden- und Wandfliesen in den in Betracht kommenden Räumen (z. B. Küche, Bäder, Toiletten, Verkaufs- und Lagerräumen sowie Erzeugungsstätten): |
| im erforderlichen Ausmaß | wie gute Ausführung unter teilweiser Verwendung von Mosaikboden- und Mosaikfliesen u. ähnl. | ||||||||||||||||||
8. Wasser und Toiletten: |
| in den Wohnungen; Gästezimmer mit Fließwasser | wie gute Ausführung und zusätzliche Toiletten | ||||||||||||||||||
9. Badezimmer: |
| in den Wohnungen; Gästezimmer mit Fließwasser Beherbergungsbetriebe: wie mittlere Ausführung, teilweise Zimmer mit Bad | in einer Anzahl, die über die Wohnungseinheiten hinausgeht Beherbergungsbetriebe: überwiegend Zimmer mit Bad | ||||||||||||||||||
10. Anteil besonderer Räume (Direktionszimmer, Gesellschaftsräume, Salons u. ähnl.): |
| kleinere und größere Räume in beachtlichem An-teil | besonders großer Anteil | ||||||||||||||||||
11. Lift: |
| bei mehr als 4 Vollgeschossen | bei mehr als 4 Vollgeschossen | ||||||||||||||||||
S/m3__________
1. Bürogebäude, Wohngebäude, Laboratorien und andere Gebäude,*) Bei der Ermittlung der Geschoßhöhen sind die nicht unmittelbarBestimmungen der Fabrikation oder Lagerzwecken dienenÖNORM, die jedoch Teile der wirtschaftlichen Einheit eines Fabriksgrundstückes sindB 4000, 6. Teil, maßgebend.
1.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
1.11 sehr einfache Ausführung ......................**) Überdurchschnittliche Verwendung hochwertiger Materialien wie Naturstein, Klinker, Marmor, Metalle, Edelhölzer, Schmiedeeisen, Glas u. 150
1.12 einfache Ausführung ...........................ähnl. 170
1.13 mittlere Ausführung ...........................bzw. 200
1.14 gute Ausführung ................................ 250
1.15 sehr gute Ausführung ........................... 300
<
1.2 Massivgebäudeaufwendige Ausstattung wie Schwimmbecken, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
1.21 sehr einfache Ausführung ....................... 200
1.22 einfache Ausführung ............................ 250
1.23 mittlere Ausführung ............................ 300
1.24 gute Ausführung ................................ 400
1.25 sehr gute Ausführung ........................... 500
2. FabriksgebäudeSauna, Werkstättengebäude, Garagen, Lager-
gebäude und Kühlhäuser, die Teile der wirtschaft-
lichen Einheit eines Fabriksgrundstückes sind (bei
den Wertansätzen ist eine einfache Ausstattung
unterstellt)
bei Geschoßhöhen *1)
bis zu 4 m 5 m 6 m
2.1 Schuppen (einseitig offene Gebäude)
2.11 Holz, Fachwerk oder Wellblech 120 110 100
2.12 Massiv ....................... 160 150 140
2.2 Shedbauten
2.21 mit Holzbindern .............. 130 120 110
2.22 mit Stahlbindern ............. 150 140 130
2.23 in Stahl- oder Stahlbeton-
konstruktion ................ 180 170 160
2.3 Stahlbetonfachwerk- oder Stahlfach-
werkbauten mit Plattenverklei-
dungen ........................... 160 140 130
2.4 Holz- und Holzfachwerkgebäude .... 170 160 150
2.5 Massivgebäude, Stahl- oder Stahl-
betonskelettgebäude; diese Durch-
schnittspreise erhöhen sich bei
vorhandenem Personenaufzug um
5 v. H., bei besonderer innerer
Ausstattung - soweit es sich
nicht um eine Betriebsvorrichtung
handelt - um 5 bis 20 v. H.;
diese Durchschnittspreise er-
mäßigen sich, unbeschadet der
Zuschläge nach 18., bei fehlendem
Fußboden um 10 v. H.
2.51 ohne Decke, ohne Raumauf-
teilung ..................... 180 170 160
2.52 mit Decke, ohne Raumauf-
teilung ..................... 220 210 200
2.53 mit Decke, mit Raumauf-
teilung ..................... 250 240 230
2.6 Hallengebäude (Gebäude mit Geschoß-
höhen über 6 m)
bei Geschoßhöhen bis zu
8 m 10 m 12 m
und darüber
2.61 Holzkonstruktion 70 60 50
bei Geschoßhöhen bis zu
8 m 10 m 12 m
2.62 Massivgebäude, Stahl- oder
Stahlbetonskelettgebäude;
diese Durchschnittspreise
ermäßigen sich, unbeschadet
der Zuschläge nach 18., bei
Rundhallen um 20 v. H., bei
fehlendem Fußboden um
10. v. H. ................... 120 115 110
14 m 16 m 18 m
und bei fehlender Decke um
10. v. H. ................... 105 100 95
20 m und darüber
90
3. Hotels, Gasthöfe, Pensionsbetriebe, Erholungs- und
Kurheime, RestaurantsKamine u. ähnl.
3.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
3.11 sehr einfache Ausführung ....................... 150
3.12 einfache Ausführung ............................ 180
3.13 mittlere Ausführung ............................ 230
3.14 gute Ausführung ................................ 280
3.15 sehr gute Ausführung ........................... 350
3.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
3.21 sehr einfache Ausführung ....................... 200
3.22 einfache Ausführung ............................ 280
3.23 mittlere Ausführung ............................ 370
3.24 gute Ausführung ................................ 480
3.25 sehr gute Ausführung ........................... 600
3.3 Nebengebäude (Garagen, Waschküchen, Wirtschaftsge-
gebäude u. ähnl.)
3.31 sehr einfache Ausführung ....................... 150
3.32 einfache Ausführung ............................ 200
3.33 mittlere Ausführung ............................ 250
3.34 gute Ausführung ................................ 300
4. Bank-, Versicherungs-, Geschäfts-, Büro- und Verwal-
tungsgebäude
4.1 sehr einfache Ausführung ............................ 250
4.2 einfache Ausführung ................................. 350
4.3 mittlere Ausführung ................................. 450
4.4 gute Ausführung ..................................... 550
4.5 sehr gute Ausführung ................................ 650
5. Lagerhäuser und Kühlhäuser
5.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude ..................... 150
5.2. Massivgebäude, Stahl- oder
Stahlbetonskelettgebäude
5.21 ebenerdig ..................................... 200
5.22 Tragfähigkeit der Decken bis 1000 kg/m2 ....... 250
5.23 Tragfähigkeit der Decken über 1000 kg/m2 ...... 350
6. Theater und Lichtspielhäuser
6.1 Saaltheater (ohne besonderes Bühnenhaus)
6.11 sehr einfache Ausführung ....................... 200
6.12 einfache Ausführung ............................ 250
6.13 mittlere Ausführung ............................ 320
6.14 gute Ausführung ................................ 400
6.15 sehr gute Ausführung ........................... 500
6.2 Volkstheater (mit besonderem Bühnenhaus)
6.21 sehr einfache Ausführung ....................... 200
6.22 einfache Ausführung ............................ 240
6.23 mittlere Ausführung ............................ 300
6.24 gute Ausführung ................................ 370
6.25 sehr gute Ausführung ........................... 450
7. Warenhäuser, Kaufhäuser, Markt-, Messe- und Sporthallen,
Kioske u. ähnl.
7.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
7.11 sehr einfache Ausführung ....................... 150
7.12 einfache Ausführung ............................ 180
7.13 mittlere Ausführung ............................ 230
7.14 gute Ausführung ................................ 280
7.15 sehr gute Ausführung ........................... 350
7.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
7.21 sehr einfache Ausführung ....................... 200
7.22 einfache Ausführung ............................ 270
7.23 mittlere Ausführung ............................ 350
7.24 gute Ausführung ................................ 440
7.25 sehr gute Ausführung ........................... 550
7.3 Hallenbauten (Gebäude mit Geschoßhöhen über 6 m und
wenig innerer Ausstattung)
7.31 Holzgebäude und Fachwerkgebäude ohne feste
Tribüneneinbauten .............................. 90
7.32 wie 7.31 jedoch mit Tribüneneinbauten .......... 110
7.33 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelett-
gebäude ohne feste Tribünen oder Rangeinbauten . 150
7.34 wie 7.33 jedoch mit Tribünen oder Rangeinbauten 200
8. Krankenhäuser und Sanatorien
8.1 sehr einfache Ausführung ............................ 200
8.2 einfache Ausführung ................................. 270
8.3 mittlere Ausführung ................................. 350
8.4 gute Ausführung ..................................... 420
8.5 sehr gute Ausführung ................................ 500
8.6 Nebengebäude (Garagen, Küchen und Wirtschaftsge- wie
bäude) Bau-
klasse
3.3
9. Tankstellengebäude
9.1 sehr einfache Ausführung ............................ 170
9.2 einfache Ausführung ................................. 200
9.3 mittlere Ausführung ................................. 250
9.4 gute Ausführung ..................................... 300
9.5 sehr gute Ausführung ................................ 400
10. Hallenbäder
10.1 sehr einfache Ausführung ........................... 250
10.2 einfache Ausführung ................................ 300
10.3 mittlere Ausführung ................................ 350
10.4 gute Ausführung .................................... 400
10.5 sehr gute Ausführung ............................... 500
11. Einfamilienhäuser und einfamilienhausartige Gebäude
11.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
11.11 sehr einfache Ausführung ..................... 150
11.12 einfache Ausführung ........................... 200
11.13 mittlere Ausführung .......................... 250
11.14 gute Ausführung .............................. 300
11.15 sehr gute Ausführung ......................... 400
11.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelett-
gebäude
11.21 sehr einfache Ausführung ..................... 200
11.22 einfache Ausführung .......................... 270
11.23 mittlere Ausführung .......................... 380
11.24 gute Ausführung .............................. 500
11.25 sehr gute Ausführung ......................... 650
11.3 Nebengebäude (z. B. Garagen, Werkstätten) ........... wie
Bau-
klasse
3.3
12. Klöster und Burgen; Gebäude, die vor dem Jahre 1800
errichtet wurden und eine Mauerstärke von 1 m oder
mehr haben; Kotziegelbauten
12.1 sehr einfache Ausführung ........................... 100
12.2 einfache Ausführung ................................ 150
12.3 mittlere Ausführung ................................ 200
12.4 gute Ausführung .................................... 270
12.5 sehr gute Ausführung ............................... 400
13. Keller und Kellergeschosse
13.1 sehr einfache Ausführung ........................... 150
13.2 einfache Ausführung ................................ 190
13.3 mittlere Ausführung ................................ 250
13.4 gute Ausführung .................................... 350
13.5 sehr gute Ausführung ............................... 500
|
| |||||||||
|
S/m2
Preis je m2 überdachter Fläche bis
3 m über 3 m
auskragend
14.1 Überdachungen ohne eigene Stützen
14.11 in Holzkonstruktion oder Kunst-
stoff .............................. 100 150
14.12 in Stahl- oder Stahlbetonkon-
struktion .......................... 200 300
bei einer Höhe bis zu
3 m 4 m 5 m
und darüber
14.2 Überdachungen mit eigenen Stützen
14.21 in Holzkonstruktion oder
Kunststoff ..................... 150 200 250
14.22 in Stahl- oder Stahlbeton-
konstruktion ................... 200 300 350
15. Mietwohngrundstücke und gemischtgenutzte
Grundstücke
15.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
S/m2
15.11 sehr einfache Ausführung ..................... 400
15.12 einfache Ausführung .......................... 550
15.13 mittlere Ausführung .......................... 750
15.14 gute Ausführung .............................. 950
15.15 sehr gute Ausführung ......................... 1300
15.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
15.21 sehr einfache Ausführung ..................... 500
15.22 einfache Ausführung .......................... 800
15.23 mittlere Ausführung .......................... 1200
15.24 gute Ausführung .............................. 1800
15.25 sehr gute Ausführung ......................... 2500
15.3 Nebengebäude (z. B. Garagen, Werkstätten)
15.31 sehr einfache Ausführung ..................... 450
15.32 einfache Ausführung .......................... 550
15.33 mittlere Ausführung .......................... 750
15.34 gute Ausführung .............................. 1000
|
|
|
|
|
|
18.1 bei aufwendiger Ausführung *2),
dies gilt nicht für die in 2. bezeich-
neten Bauklassen, um ................... 5 bis 25 v. H.,
18.2 bei Hochhäusern, d.s. Gebäude oder Ge-
bäudeteile, bei denen der Fußboden min-
destens eines Geschosses 25 m über der
Erdoberfläche liegt, für jeden weiteren
vollen Meter um je ..................... 0.5 v. H.;
maßgebend ist der Unterschied zwischen
25 m und der Oberkante der Decke des
obersten Vollgeschosses; der Zuschlag
ist auf die Durchschnittspreise aller
Geschosse (auch Kellergeschosse) anzu-
wenden;
18.3 bei als Teil des Grundstückes zu be-
trachtenden Zentralheizungen um ........ 3 bis 6 v. H.
18.4 Klimaanlagen ........................... 8 bis 10 v. H.
Merkmale für die Beurteilung der baulichen Ausführung
eines Gebäudes oder Gebäudeteiles
Die Tabelle enthält die bei allen Gebäudearten möglichen
Merkmale. Sind bei Gebäuden (Gebäudeteilen) einzelne
Merkmale üblicherweise nicht vorhanden, sind sie nicht
zu beachten. Maßgeblich für die Einstufung ist die im
Durchschnitt zutreffende Güte der Ausführung.
(Anm.: Tabellendarstellung nicht direkt darstellbar)
------------------------------------------------------------------
Bau- und sehr einfache mittlere
Gebäudeteil einfache Ausführung Ausführung
Ausführung
-------------------------------------------------------------------
1. Dach: Stroh, einfache Zie- doppelte Zie-
Schindel, geleindeckung gel-, Well-
Pappe eternit- oder
Preßkiesein-
deckung
-------------------------------------------------------------------
2. Fassade: einfacher einfacher einfacher Putz
Putz oder Putz
Rohbau
-------------------------------------------------------------------
3. Decken: Holzbalken Gewölbe, Gewölbe, Holz-
Holzbalken balken
-------------------------------------------------------------------
4. Fenster: teilweise überwiegend Doppelfenster;
Einfach- Doppel- Holzverbund-
fenster fenster fenster
-------------------------------------------------------------------
5. Türen: Brettertüren Füllungstüren Füllungstüren
oder Paneel-
türen
-------------------------------------------------------------------
6. Fußböden: Weichholz; Weichholz, Weichholz,
Beton Linoleum und Linoleum und
Kunststoff Kunststoff, in
mehreren Räumen
Hartholz
-------------------------------------------------------------------
7. Boden- und Wand- keine geringfügig in beschränktem
fliesen in den in Ausmaß
Betracht kommenden
Räumen (z. B. Küchen,
Bädern, Toiletten,
Verkaufs- und Lager-
räumen sowie
Erzeugungsstätten):
-------------------------------------------------------------------
8. Wasser und außerhalb teilweise in in den
Toiletten: der Wohnungen den Wohnungen Wohnungen
-------------------------------------------------------------------
9. Badezimmer: keine in einigen in der überwie-
Wohnungen genden Anzahl
der Wohnungen
Beherbergungs-
betriebe:
Etagenbäder in
ausreichender
Anzahl
-------------------------------------------------------------------
10. Anteil besonderer keine keine geringer Anteil
Räume (Direktions-
zimmer, Gesellschafts-
räume, Salons u.
ähnl.):
-------------------------------------------------------------------
11. Lift: keiner
-------------------------------------------------------------------
-------------------------------------------------------------------
Bau- und Gebäudeteil gute sehr gute
Ausführung Ausführung
-------------------------------------------------------------------
1.Dach: Eternit- oder Naturschiefer-
Blecheindeckung eindeckung;
Dächer mit
besonderer
Wärmeisolierung
-------------------------------------------------------------------
2. Fassade: Edelputz Edelputz; Ver-
kleidungen mit
Natur- oder Ver-
blendstein
-------------------------------------------------------------------
3. Decken: Massiv- oder Massiv- oder
Fertigteildecken Fertigteildecken
-------------------------------------------------------------------
4. Fenster: Doppelfenster; Mettall-, Kunst-
Holzverbund- stoff-, Edel-
fenster holzfenster,
Isoliervergla-
sung
-------------------------------------------------------------------
5. Türen: Paneeltüren wie gute Ausfüh-
furniert oder rung, teilweise
lackiert Türen aus Edel-
hölzern oder
Metall
-------------------------------------------------------------------
6. Fußböden: in Wohn- und Büro- in einigen
räumen Hartholz, Räumen Parkett
Parkett oder aus besten
Spannteppiche Hölzern
-------------------------------------------------------------------
7. Boden- und Wandfliesen in im erfoderlichen wie gute Aus-
den in Betracht kommenden Ausmaß führung unter
Räumen (z. B. Küche, Bäder, teilweiser Ver-
Toiletten, Verkaufs- und wendung von
Lagerräumen sowie Erzeugungs- Mosaikboden- und
stätten): Mosaikfliesen u.
ähnl.
-------------------------------------------------------------------
8. Wasser und Toiletten: in den Wohnungen; wie gute Ausfüh-
Gästezimmer mit rung und zusätz-
Fließwasser liche Toiletten
-------------------------------------------------------------------
9. Badezimmer: in den Wohnungen; in einer Anzahl,
Gästezimmer mit die über die
Fließwasser Wohnungsein-
heiten hinaus-
geht
Beherbergungsbe- Beherbergungsbe-
triebe: triebe:
wie mittlere Aus- überwiegend Zim-
führung, teilweise mer mit Bad
Zimmer mit Bad
-------------------------------------------------------------------
10. Anteil besonderer Räume kleinere und besonders großer
(Direktionszimmer, Gesell- größere Räume in Anteil
schaftsräume, Salons u. beachtlichem An-
ähnl.): teil
-------------------------------------------------------------------
11. Lift: bei mehr als 4 bei mehr als 4
Vollgeschossen Vollgeschossen
------------------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------------------
| ||||||||||
|
(zu § 53a)
Bauklasseneinteilung und Durchschnittspreise je Kubikmeter
umbauten Raumes oder je Quadratmeter nutzbarer Fläche
Euro/m3
1. | Bürogebäude, Wohngebäude, Laboratorien und andere Gebäude, die nicht unmittelbar der Fabrikation oder Lagerzwecken dienen, die jedoch Teile der wirtschaftlichen Einheit eines Fabriksgrundstückes sind |
1.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude |
|
| |||||||||||||||||||
| 1.11 sehr einfache Ausführung | 10,9009 | |||||||||||||||||||
| 1.12 einfache Ausführung | 12,3544 | |||||||||||||||||||
| 1.13 mittlere Ausführung | 14,5346 | |||||||||||||||||||
| 1.14 gute Ausführung | 18,1682 | |||||||||||||||||||
| 1.15 sehr gute Ausführung | 21,8019 | |||||||||||||||||||
1.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude |
|
| |||||||||||||||||||
| 1.21 sehr einfache Ausführung | 14,5346 | |||||||||||||||||||
| 1.22 einfache Ausführung | 18,1682 | |||||||||||||||||||
| 1.23 mittlere Ausführung | 21,8019 | |||||||||||||||||||
| 1.24 gute Ausführung | 29,0691 | |||||||||||||||||||
| 1.25 sehr gute Ausführung | 36,3364 | |||||||||||||||||||
2. Fabriksgebäude, Werkstättengebäude, Garagen, Lagergebäude und Kühlhäuser, die Teile der wirtschaftlichen Einheit eines Fabriksgrundstückes sind (bei den Wertansätzen ist eine einfache Ausstattung unterstellt) | |||||||||||||||||||||
|
|
| bei Geschoßhöhen *) | ||||||||||||||||||
| bis zu 4 m | 5 m | 6 m | ||||||||||||||||||
2.1 | Schuppen (einseitig offene Gebäude) |
|
| ||||||||||||||||||
| 2.11 Holz, Fachwerk oder Wellblech | 8,7207 | 7,9940 | 7,2673 | |||||||||||||||||
| 2.12 Massiv | 11,6277 | 10,9009 | 10,1742 | |||||||||||||||||
2.2 | Shedbauten |
|
|
| |||||||||||||||||
| 2.21 mit Holzbindern | 9,4475 | 8,7207 | 7,9940 | |||||||||||||||||
| 2.22 mit Stahlbindern | 10,9009 | 10,1742 | 9,4475 | |||||||||||||||||
| 2.23 in Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion | 13,0811 | 12,3544 | 11,6277 | |||||||||||||||||
2.3 | Stahlbetonfachwerk- oder Stahlfachwerkbauten mit Plattenverkleidungen | 11,6277 | 10,1742 | 9,4475 | |||||||||||||||||
2.4 | Holz- und Holzfachwerkgebäude | 12,3544 | 11,6277 | 10,9009 | |||||||||||||||||
2.5 | Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude; diese Durchschnittspreise erhöhen sich bei vorhandenem Personenaufzug um 5 v. H., bei besonderer innerer Ausstattung - soweit es sich nicht um eine Betriebsvorrichtung handelt - um 5 bis 20 v. H.; diese Durchschnittspreise er- mäßigen sich, unbeschadet der Zuschläge nach 18., bei fehlendem Fußboden um 10 v. H. |
|
|
| |||||||||||||||||
| 2.51 ohne Decke, ohne Raumaufteilung | 13,0811 | 12,3544 | 11,6277 | |||||||||||||||||
| 2.52 mit Decke, ohne Raumaufteilung | 15,9880 | 15,2613 | 14,5346 | |||||||||||||||||
| 2.53 mit Decke, mit Raumaufteilung | 18,1682 | 17,4415 | 16,7148 | |||||||||||||||||
2.6 | Hallengebäude (Gebäude mit Geschoßhöhen über 6 m) |
|
|
| |||||||||||||||||
|
| bei Geschoßhöhen bis zu | |||||||||||||||||||
|
| 8 m | 10 m | 12 m | |||||||||||||||||
|
|
| und darüber | ||||||||||||||||||
| 2.61 Holzkonstruktion | 5,0871 | 4,3604 | 3,6336 | |||||||||||||||||
|
| bei Geschoßhöhen bis zu | |||||||||||||||||||
|
| 8 m | 10 m | 12 m | |||||||||||||||||
| 2.62 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude; diese Durchschnittspreise ermäßigen sich, unbeschadet der Zuschläge nach 18., bei Rundhallen um 20 v. H., bei fehlendem Fußboden um 10. v. H. | 8,7207 | 8,3574 | 7,9940 | |||||||||||||||||
|
| 14 m | 16 m | 18 m | |||||||||||||||||
| und bei fehlender Decke um 10. v. H. | 7,6306 | 7,2673 | 6,9039 | |||||||||||||||||
|
| 20 m und darüber | |||||||||||||||||||
|
|
|
| 6,5406 | |||||||||||||||||
3. Hotels, Gasthöfe, Pensionsbetriebe, Erholungs- und Kurheime, Restaurants u. ähnl. | |||||||||||||||||||||
| 3.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude |
|
|
| |||||||||||||||||
| 3.11 sehr einfache Ausführung |
|
| 10,9009 | |||||||||||||||||
| 3.12 einfache Ausführung |
|
| 13,0811 | |||||||||||||||||
| 3.13 mittlere Ausführung |
|
| 16,7148 | |||||||||||||||||
| 3.14 gute Ausführung |
|
| 20,3484 | |||||||||||||||||
| 3.15 sehr gute Ausführung |
|
| 25,4355 | |||||||||||||||||
| 3.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude |
|
|
| |||||||||||||||||
| 3.21 sehr einfache Ausführung |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 3.22 einfache Ausführung |
|
| 20,3484 | |||||||||||||||||
| 3.23 mittlere Ausführung |
|
| 26,8889 | |||||||||||||||||
| 3.24 gute Ausführung |
|
| 34,8830 | |||||||||||||||||
| 3.25 sehr gute Ausführung |
|
| 43,6037 | |||||||||||||||||
| 3.3 Nebengebäude (Garagen, Waschküchen, Wirtschaftsgegebäude u. ähnl.) |
|
|
| |||||||||||||||||
| 3.31 sehr einfache Ausführung |
|
| 10,9009 | |||||||||||||||||
| 3.32 einfache Ausführung |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 3.33 mittlere Ausführung |
|
| 18,1682 | |||||||||||||||||
| 3.34 gute Ausführung |
|
| 21,8019 | |||||||||||||||||
4. Bank-, Versicherungs-, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude | |||||||||||||||||||||
| 4.1 sehr einfache Ausführung |
|
| 18,1682 | |||||||||||||||||
| 4.2 einfache Ausführung |
|
| 25,4355 | |||||||||||||||||
| 4.3 mittlere Ausführung |
|
| 32,7028 | |||||||||||||||||
| 4.4 gute Ausführung |
|
| 39,9701 | |||||||||||||||||
| 4.5 sehr gute Ausführung |
|
| 47,2373 | |||||||||||||||||
5. Lagerhäuser und Kühlhäuser | |||||||||||||||||||||
| 5.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude |
|
| 10,9009 | |||||||||||||||||
| 5.2. Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude |
|
|
| |||||||||||||||||
| 5.21 ebenerdig |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 5.22 Tragfähigkeit der Decken bis 1000 kg/m2 |
|
| 18,1682 | |||||||||||||||||
| 5.23 Tragfähigkeit der Decken über 1000 kg/m2 |
|
| 25,4355 | |||||||||||||||||
6. Theater und Lichtspielhäuser | |||||||||||||||||||||
| 6.1 Saaltheater (ohne besonderes Bühnenhaus) |
|
|
| |||||||||||||||||
| 6.11 sehr einfache Ausführung |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 6.12 einfache Ausführung |
|
| 18,1682 | |||||||||||||||||
| 6.13 mittlere Ausführung |
|
| 23,2553 | |||||||||||||||||
| 6.14 gute Ausführung |
|
| 29,0691 | |||||||||||||||||
| 6.15 sehr gute Ausführung |
|
| 36,3364 | |||||||||||||||||
| 6.2 Volkstheater (mit besonderem Bühnenhaus) |
|
|
| |||||||||||||||||
| 6.21 sehr einfache Ausführung |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 6.22 einfache Ausführung |
|
| 17,4415 | |||||||||||||||||
| 6.23 mittlere Ausführung |
|
| 21,8019 | |||||||||||||||||
| 6.24 gute Ausführung |
|
| 26,8889 | |||||||||||||||||
| 6.25 sehr gute Ausführung |
|
| 32,7028 | |||||||||||||||||
7. Warenhäuser, Kaufhäuser, Markt-, Messe- und Sporthallen, Kioske u. ähnl. | |||||||||||||||||||||
| 7.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude |
|
|
| |||||||||||||||||
| 7.11 sehr einfache Ausführung |
|
| 10,9009 | |||||||||||||||||
| 7.12 einfache Ausführung |
|
| 13,0811 | |||||||||||||||||
| 7.13 mittlere Ausführung |
|
| 16,7148 | |||||||||||||||||
| 7.14 gute Ausführung |
|
| 20,3484 | |||||||||||||||||
| 7.15 sehr gute Ausführung |
|
| 25,4355 | |||||||||||||||||
| 7.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude |
|
|
| |||||||||||||||||
| 7.21 sehr einfache Ausführung |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 7.22 einfache Ausführung |
|
| 19,6217 | |||||||||||||||||
| 7.23 mittlere Ausführung |
|
| 25,4355 | |||||||||||||||||
| 7.24 gute Ausführung |
|
| 31,9760 | |||||||||||||||||
| 7.25 sehr gute Ausführung |
|
| 39,9701 | |||||||||||||||||
| 7.3 Hallenbauten (Gebäude mit Geschoßhöhen über 6 m und wenig innerer Ausstattung) |
|
|
| |||||||||||||||||
| 7.31 Holzgebäude und Fachwerkgebäude ohne feste Tribüneneinbauten |
|
| 6,5406 | |||||||||||||||||
| 7.32 wie 7.31 jedoch mit Tribüneneinbauten |
|
| 7,9940 | |||||||||||||||||
| 7.33 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude ohne feste Tribünen oder Rangeinbauten |
|
| 10,9009 | |||||||||||||||||
| 7.34 wie 7.33 jedoch mit Tribünen oder Rangeinbauten |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
8. Krankenhäuser und Sanatorien | |||||||||||||||||||||
| 8.1 sehr einfache Ausführung |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 8.2 einfache Ausführung |
|
| 19,6217 | |||||||||||||||||
| 8.3 mittlere Ausführung |
|
| 25,4355 | |||||||||||||||||
| 8.4 gute Ausführung |
|
| 30,5226 | |||||||||||||||||
| 8.5 sehr gute Ausführung |
|
| 36,3364 | |||||||||||||||||
| 8.6 Nebengebäude (Garagen, Küchen und Wirtschaftsgebäude) |
|
| wie Bauklasse 3.3 | |||||||||||||||||
9. Tankstellengebäude | |||||||||||||||||||||
| 9.1 sehr einfache Ausführung |
|
| 12,3544 | |||||||||||||||||
| 9.2 einfache Ausführung |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 9.3 mittlere Ausführung |
|
| 18,1682 | |||||||||||||||||
| 9.4 gute Ausführung |
|
| 21,8019 | |||||||||||||||||
| 9.5 sehr gute Ausführung |
|
| 29,0691 | |||||||||||||||||
10. Hallenbäder | |||||||||||||||||||||
| 10.1 sehr einfache Ausführung |
|
| 18,1682 | |||||||||||||||||
| 10.2 einfache Ausführung |
|
| 21,8019 | |||||||||||||||||
| 10.3 mittlere Ausführung |
|
| 25,4355 | |||||||||||||||||
| 10.4 gute Ausführung |
|
| 29,0691 | |||||||||||||||||
| 10.5 sehr gute Ausführung |
|
| 36,3364 | |||||||||||||||||
11. Einfamilienhäuser und einfamilienhausartige Gebäude | |||||||||||||||||||||
| 11.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude |
|
|
| |||||||||||||||||
| 11.11 sehr einfache Ausführung |
|
| 10,9009 | |||||||||||||||||
| 11.12 einfache Ausführung |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 11.13 mittlere Ausführung |
|
| 18,1682 | |||||||||||||||||
| 11.14 gute Ausführung |
|
| 21,8019 | |||||||||||||||||
| 11.15 sehr gute Ausführung |
|
| 29,0691 | |||||||||||||||||
| 11.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude |
|
|
| |||||||||||||||||
| 11.21 sehr einfache Ausführung |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 11.22 einfache Ausführung |
|
| 19,6217 | |||||||||||||||||
| 11.23 mittlere Ausführung |
|
| 27,6157 | |||||||||||||||||
| 11.24 gute Ausführung |
|
| 36,3364 | |||||||||||||||||
| 11.25 sehr gute Ausführung |
|
| 47,2373 | |||||||||||||||||
| 11.3 Nebengebäude (z. B. Garagen, Werkstätten) |
|
| wie Bauklasse 3.3 | |||||||||||||||||
12. Klöster und Burgen; Gebäude, die vor dem Jahre 1800 errichtet wurden und eine Mauerstärke von 1 m oder mehr haben; Kotziegelbauten | |||||||||||||||||||||
| 12.1 sehr einfache Ausführung |
|
| 7,2673 | |||||||||||||||||
| 12.2 einfache Ausführung |
|
| 10,9009 | |||||||||||||||||
| 12.3 mittlere Ausführung |
|
| 14,5346 | |||||||||||||||||
| 12.4 gute Ausführung |
|
| 19,6217 | |||||||||||||||||
| 12.5 sehr gute Ausführung |
|
| 29,0691 | |||||||||||||||||
13. Keller und Kellergeschosse | |||||||||||||||||||||
| 13.1 sehr einfache Ausführung |
|
| 10,9009 | |||||||||||||||||
| 13.2 einfache Ausführung |
|
| 13,8078 | |||||||||||||||||
| 13.3 mittlere Ausführung |
|
| 18,1682 | |||||||||||||||||
| 13.4 gute Ausführung |
|
| 25,4355 | |||||||||||||||||
| 13.5 sehr gute Ausführung |
|
| 36,3364 | |||||||||||||||||
14. Überdachungen, Flugdächer; die Durchschnittspreise sind bei Vorhandensein von Fußböden um 50 S bis 100 S je m2 zu erhöhen; Umwandungen sind mit 50 S bis 100 S je m2 der Umwandung anzusetzen | |||||||||||||||||||||
|
|
|
| Euro/m2 | |||||||||||||||||
|
| Preis je m2 überdachter Fläche bis 3 m über 3 m auskragend | |||||||||||||||||||
| 14.1 Überdachungen ohne eigene Stützen |
|
|
| |||||||||||||||||
| 14.11 in Holzkonstruktion oder Kunststoff | 7,2673 |
| 10,9009 | |||||||||||||||||
| 14.12 in Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion | 14,5346 |
| 21,8019 | |||||||||||||||||
|
| bei einer Höhe bis zu | |||||||||||||||||||
|
| 3 m | 4 m | 5 m | |||||||||||||||||
|
|
| und darüber | ||||||||||||||||||
| 14.2 Überdachungen mit eigenen Stützen |
|
|
| |||||||||||||||||
| 14.21 in Holzkonstruktion oder Kunststoff | 10,9009 | 14,5346 | 18,1682 | |||||||||||||||||
| 14.22 in Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion | 14,5346 | 21,8019 | 25,4355 | |||||||||||||||||
15. Mietwohngrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke | |||||||||||||||||||||
| 15.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude |
|
|
| |||||||||||||||||
|
|
|
| Euro/m2 | |||||||||||||||||
| 15.11 sehr einfache Ausführung |
|
| 29,0691 | |||||||||||||||||
| 15.12 einfache Ausführung |
|
| 39,9701 | |||||||||||||||||
| 15.13 mittlere Ausführung |
|
| 54,5046 | |||||||||||||||||
| 15.14 gute Ausführung |
|
| 69,0392 | |||||||||||||||||
| 15.15 sehr gute Ausführung |
|
| 94,4747 | |||||||||||||||||
| 15.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude |
|
|
| |||||||||||||||||
| 15.21 sehr einfache Ausführung |
|
| 36,3364 | |||||||||||||||||
| 15.22 einfache Ausführung |
|
| 58,1383 | |||||||||||||||||
| 15.23 mittlere Ausführung |
|
| 87,2074 | |||||||||||||||||
| 15.24 gute Ausführung |
|
| 130,8111 | |||||||||||||||||
| 15.25 sehr gute Ausführung |
|
| 181,6821 | |||||||||||||||||
| 15.3 Nebengebäude (z. B. Garagen, Werkstätten) |
|
|
| |||||||||||||||||
| 15.31 sehr einfache Ausführung |
|
| 32,7028 | |||||||||||||||||
| 15.32 einfache Ausführung |
|
| 39,9701 | |||||||||||||||||
| 15.33 mittlere Ausführung |
|
| 54,5046 | |||||||||||||||||
| 15.34 gute Ausführung |
|
| 72,6728 | |||||||||||||||||
16. Ist innerhalb der Bauklassen 1, 3, 4, 6 bis 13 und 15 eine eindeutige Einstufung nicht möglich, so ist ein entsprechender Zwischenwert anzusetzen. | |||||||||||||||||||||
17. In obigen Bauklassen nicht enthaltene Gebäude und Gebäudeteile sind nach jener Bauklasse zu bewerten, die ihrer Bauweise und Ausstattung entspricht. | |||||||||||||||||||||
18. Die Durchschnittspreise sind zu erhöhen: | |||||||||||||||||||||
| 18.1 bei aufwendiger Ausführung **), dies gilt nicht für die in 2. bezeichneten Bauklassen, um |
| 5 bis 25 v. H., | ||||||||||||||||||
| 18.2 bei Hochhäusern, d.s. Gebäude oder Gebäudeteile, bei denen der Fußboden mindestens eines Geschosses 25 m über der Erdoberfläche liegt, für jeden weiteren vollen Meter um je maßgebend ist der Unterschied zwischen 25 m und der Oberkante der Decke des obersten Vollgeschosses; der Zuschlag ist auf die Durchschnittspreise aller Geschosse (auch Kellergeschosse) anzuwenden; |
|
0.5 v. H.; | ||||||||||||||||||
| 18.3 bei als Teil des Grundstückes zu betrachtenden Zentralheizungen um |
|
| 3 bis 6 v. H. | |||||||||||||||||
| 18.4 Klimaanlagen |
|
| 8 bis 10 v. H. | |||||||||||||||||
Merkmale für die Beurteilung der baulichen Ausführung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles | |||||||||||||||||||||
Die Tabelle enthält die bei allen Gebäudearten möglichen Merkmale. Sind bei Gebäuden (Gebäudeteilen) einzelne Merkmale üblicherweise nicht vorhanden, sind sie nicht zu beachten. Maßgeblich für die Einstufung ist die im Durchschnitt zutreffende Güte der Ausführung. | |||||||||||||||||||||
Bau- und Gebäudeteil | sehr einfache Ausführung | einfache Ausführung | mittlere Ausführung | ||||||||||||||||||
1. Dach: | Stroh, Schindel, Pappe | einfache Ziegeleindeckung | doppelte Ziegel-, Welleternit- oder Preßkieseindeckung | ||||||||||||||||||
2. Fassade: | einfacher Putz oder Rohbau | einfacher Putz | einfacher Putz | ||||||||||||||||||
3. Decken: | Holzbalken | Gewölbe, Holzbalken | Gewölbe, Holzbalken | ||||||||||||||||||
4. Fenster: | teilweise Einfachfenster | überwiegend Doppelfenster; | Doppelfenster Holzverbundfenster | ||||||||||||||||||
5. Türen: | Brettertüren | Füllungstüren | Füllungstüren oder Paneeltüren | ||||||||||||||||||
6. Fußböden: | Weichholz; Beton | Weichholz, Linoleum und Kunststoff | Weichholz, Linoleum und Kunststoff, in mehreren Räumen Hartholz | ||||||||||||||||||
7. Boden- und Wandfliesen in den in Betracht kommenden Räumen (z. B. Küchen, Bädern, Toiletten, Verkaufs- und Lagerräumen sowie Erzeugungsstätten): | keine | geringfügig | in beschränktem Ausmaß | ||||||||||||||||||
8. Wasser und Toiletten: | außerhalb der Wohnungen | teilweise in den Wohnungen | in den Wohnungen | ||||||||||||||||||
9. Badezimmer: | keine | in einigen Wohnungen | in der überwiegenden Anzahl der Wohnungen Beherbergungsbetriebe: Etagenbäder in ausreichender Anzahl | ||||||||||||||||||
10. Anteil besonderer Räume (Direktionszimmer, Gesellschaftsräume, Salons u. ähnl.): | keine | keine | geringer Anteil | ||||||||||||||||||
11. Lift: |
| keiner |
| ||||||||||||||||||
Bau- und Gebäudeteil | gute Ausführung | sehr gute Ausführung | |||||||||||||||||||
1.Dach: |
| Eternit- oder Blecheindeckung | Naturschiefereindeckung; Dächer mit besonderer Wärmeisolierung Edelputz; Verkleidungen mit Natur- oder Verblendstein | ||||||||||||||||||
2. Fassade: |
| Edelputz |
| ||||||||||||||||||
3. Decken: |
| Massiv- oder Fertigteildecken | Massiv- oder Fertigteildecken | ||||||||||||||||||
4. Fenster: |
| Doppelfenster; Holzverbundfenster | Mettall-, Kunststoff-, Edelholzfenster, Isolierverglasung | ||||||||||||||||||
5. Türen: |
| Paneeltüren furniert oder lackiert | wie gute Ausführung, teilweise Türen aus Edelhölzern oder Metall | ||||||||||||||||||
6. Fußböden: |
| in Wohn- und Büroräumen Hartholz, Parkett oder Spannteppiche | in einigen Räumen Parkett aus besten Hölzern | ||||||||||||||||||
7. Boden- und Wandfliesen in den in Betracht kommenden Räumen (z. B. Küche, Bäder, Toiletten, Verkaufs- und Lagerräumen sowie Erzeugungsstätten): |
| im erforderlichen Ausmaß | wie gute Ausführung unter teilweiser Verwendung von Mosaikboden- und Mosaikfliesen u. ähnl. | ||||||||||||||||||
8. Wasser und Toiletten: |
| in den Wohnungen; Gästezimmer mit Fließwasser | wie gute Ausführung und zusätzliche Toiletten | ||||||||||||||||||
9. Badezimmer: |
| in den Wohnungen; Gästezimmer mit Fließwasser Beherbergungsbetriebe: wie mittlere Ausführung, teilweise Zimmer mit Bad | in einer Anzahl, die über die Wohnungseinheiten hinausgeht Beherbergungsbetriebe: überwiegend Zimmer mit Bad | ||||||||||||||||||
10. Anteil besonderer Räume (Direktionszimmer, Gesellschaftsräume, Salons u. ähnl.): |
| kleinere und größere Räume in beachtlichem An-teil | besonders großer Anteil | ||||||||||||||||||
11. Lift: |
| bei mehr als 4 Vollgeschossen | bei mehr als 4 Vollgeschossen | ||||||||||||||||||
S/m3__________
1. Bürogebäude, Wohngebäude, Laboratorien und andere Gebäude,*) Bei der Ermittlung der Geschoßhöhen sind die nicht unmittelbarBestimmungen der Fabrikation oder Lagerzwecken dienenÖNORM, die jedoch Teile der wirtschaftlichen Einheit eines Fabriksgrundstückes sindB 4000, 6. Teil, maßgebend.
1.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
1.11 sehr einfache Ausführung ......................**) Überdurchschnittliche Verwendung hochwertiger Materialien wie Naturstein, Klinker, Marmor, Metalle, Edelhölzer, Schmiedeeisen, Glas u. 150
1.12 einfache Ausführung ...........................ähnl. 170
1.13 mittlere Ausführung ...........................bzw. 200
1.14 gute Ausführung ................................ 250
1.15 sehr gute Ausführung ........................... 300
<
1.2 Massivgebäudeaufwendige Ausstattung wie Schwimmbecken, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
1.21 sehr einfache Ausführung ....................... 200
1.22 einfache Ausführung ............................ 250
1.23 mittlere Ausführung ............................ 300
1.24 gute Ausführung ................................ 400
1.25 sehr gute Ausführung ........................... 500
2. FabriksgebäudeSauna, Werkstättengebäude, Garagen, Lager-
gebäude und Kühlhäuser, die Teile der wirtschaft-
lichen Einheit eines Fabriksgrundstückes sind (bei
den Wertansätzen ist eine einfache Ausstattung
unterstellt)
bei Geschoßhöhen *1)
bis zu 4 m 5 m 6 m
2.1 Schuppen (einseitig offene Gebäude)
2.11 Holz, Fachwerk oder Wellblech 120 110 100
2.12 Massiv ....................... 160 150 140
2.2 Shedbauten
2.21 mit Holzbindern .............. 130 120 110
2.22 mit Stahlbindern ............. 150 140 130
2.23 in Stahl- oder Stahlbeton-
konstruktion ................ 180 170 160
2.3 Stahlbetonfachwerk- oder Stahlfach-
werkbauten mit Plattenverklei-
dungen ........................... 160 140 130
2.4 Holz- und Holzfachwerkgebäude .... 170 160 150
2.5 Massivgebäude, Stahl- oder Stahl-
betonskelettgebäude; diese Durch-
schnittspreise erhöhen sich bei
vorhandenem Personenaufzug um
5 v. H., bei besonderer innerer
Ausstattung - soweit es sich
nicht um eine Betriebsvorrichtung
handelt - um 5 bis 20 v. H.;
diese Durchschnittspreise er-
mäßigen sich, unbeschadet der
Zuschläge nach 18., bei fehlendem
Fußboden um 10 v. H.
2.51 ohne Decke, ohne Raumauf-
teilung ..................... 180 170 160
2.52 mit Decke, ohne Raumauf-
teilung ..................... 220 210 200
2.53 mit Decke, mit Raumauf-
teilung ..................... 250 240 230
2.6 Hallengebäude (Gebäude mit Geschoß-
höhen über 6 m)
bei Geschoßhöhen bis zu
8 m 10 m 12 m
und darüber
2.61 Holzkonstruktion 70 60 50
bei Geschoßhöhen bis zu
8 m 10 m 12 m
2.62 Massivgebäude, Stahl- oder
Stahlbetonskelettgebäude;
diese Durchschnittspreise
ermäßigen sich, unbeschadet
der Zuschläge nach 18., bei
Rundhallen um 20 v. H., bei
fehlendem Fußboden um
10. v. H. ................... 120 115 110
14 m 16 m 18 m
und bei fehlender Decke um
10. v. H. ................... 105 100 95
20 m und darüber
90
3. Hotels, Gasthöfe, Pensionsbetriebe, Erholungs- und
Kurheime, RestaurantsKamine u. ähnl.
3.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
3.11 sehr einfache Ausführung ....................... 150
3.12 einfache Ausführung ............................ 180
3.13 mittlere Ausführung ............................ 230
3.14 gute Ausführung ................................ 280
3.15 sehr gute Ausführung ........................... 350
3.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
3.21 sehr einfache Ausführung ....................... 200
3.22 einfache Ausführung ............................ 280
3.23 mittlere Ausführung ............................ 370
3.24 gute Ausführung ................................ 480
3.25 sehr gute Ausführung ........................... 600
3.3 Nebengebäude (Garagen, Waschküchen, Wirtschaftsge-
gebäude u. ähnl.)
3.31 sehr einfache Ausführung ....................... 150
3.32 einfache Ausführung ............................ 200
3.33 mittlere Ausführung ............................ 250
3.34 gute Ausführung ................................ 300
4. Bank-, Versicherungs-, Geschäfts-, Büro- und Verwal-
tungsgebäude
4.1 sehr einfache Ausführung ............................ 250
4.2 einfache Ausführung ................................. 350
4.3 mittlere Ausführung ................................. 450
4.4 gute Ausführung ..................................... 550
4.5 sehr gute Ausführung ................................ 650
5. Lagerhäuser und Kühlhäuser
5.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude ..................... 150
5.2. Massivgebäude, Stahl- oder
Stahlbetonskelettgebäude
5.21 ebenerdig ..................................... 200
5.22 Tragfähigkeit der Decken bis 1000 kg/m2 ....... 250
5.23 Tragfähigkeit der Decken über 1000 kg/m2 ...... 350
6. Theater und Lichtspielhäuser
6.1 Saaltheater (ohne besonderes Bühnenhaus)
6.11 sehr einfache Ausführung ....................... 200
6.12 einfache Ausführung ............................ 250
6.13 mittlere Ausführung ............................ 320
6.14 gute Ausführung ................................ 400
6.15 sehr gute Ausführung ........................... 500
6.2 Volkstheater (mit besonderem Bühnenhaus)
6.21 sehr einfache Ausführung ....................... 200
6.22 einfache Ausführung ............................ 240
6.23 mittlere Ausführung ............................ 300
6.24 gute Ausführung ................................ 370
6.25 sehr gute Ausführung ........................... 450
7. Warenhäuser, Kaufhäuser, Markt-, Messe- und Sporthallen,
Kioske u. ähnl.
7.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
7.11 sehr einfache Ausführung ....................... 150
7.12 einfache Ausführung ............................ 180
7.13 mittlere Ausführung ............................ 230
7.14 gute Ausführung ................................ 280
7.15 sehr gute Ausführung ........................... 350
7.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
7.21 sehr einfache Ausführung ....................... 200
7.22 einfache Ausführung ............................ 270
7.23 mittlere Ausführung ............................ 350
7.24 gute Ausführung ................................ 440
7.25 sehr gute Ausführung ........................... 550
7.3 Hallenbauten (Gebäude mit Geschoßhöhen über 6 m und
wenig innerer Ausstattung)
7.31 Holzgebäude und Fachwerkgebäude ohne feste
Tribüneneinbauten .............................. 90
7.32 wie 7.31 jedoch mit Tribüneneinbauten .......... 110
7.33 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelett-
gebäude ohne feste Tribünen oder Rangeinbauten . 150
7.34 wie 7.33 jedoch mit Tribünen oder Rangeinbauten 200
8. Krankenhäuser und Sanatorien
8.1 sehr einfache Ausführung ............................ 200
8.2 einfache Ausführung ................................. 270
8.3 mittlere Ausführung ................................. 350
8.4 gute Ausführung ..................................... 420
8.5 sehr gute Ausführung ................................ 500
8.6 Nebengebäude (Garagen, Küchen und Wirtschaftsge- wie
bäude) Bau-
klasse
3.3
9. Tankstellengebäude
9.1 sehr einfache Ausführung ............................ 170
9.2 einfache Ausführung ................................. 200
9.3 mittlere Ausführung ................................. 250
9.4 gute Ausführung ..................................... 300
9.5 sehr gute Ausführung ................................ 400
10. Hallenbäder
10.1 sehr einfache Ausführung ........................... 250
10.2 einfache Ausführung ................................ 300
10.3 mittlere Ausführung ................................ 350
10.4 gute Ausführung .................................... 400
10.5 sehr gute Ausführung ............................... 500
11. Einfamilienhäuser und einfamilienhausartige Gebäude
11.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
11.11 sehr einfache Ausführung ..................... 150
11.12 einfache Ausführung ........................... 200
11.13 mittlere Ausführung .......................... 250
11.14 gute Ausführung .............................. 300
11.15 sehr gute Ausführung ......................... 400
11.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelett-
gebäude
11.21 sehr einfache Ausführung ..................... 200
11.22 einfache Ausführung .......................... 270
11.23 mittlere Ausführung .......................... 380
11.24 gute Ausführung .............................. 500
11.25 sehr gute Ausführung ......................... 650
11.3 Nebengebäude (z. B. Garagen, Werkstätten) ........... wie
Bau-
klasse
3.3
12. Klöster und Burgen; Gebäude, die vor dem Jahre 1800
errichtet wurden und eine Mauerstärke von 1 m oder
mehr haben; Kotziegelbauten
12.1 sehr einfache Ausführung ........................... 100
12.2 einfache Ausführung ................................ 150
12.3 mittlere Ausführung ................................ 200
12.4 gute Ausführung .................................... 270
12.5 sehr gute Ausführung ............................... 400
13. Keller und Kellergeschosse
13.1 sehr einfache Ausführung ........................... 150
13.2 einfache Ausführung ................................ 190
13.3 mittlere Ausführung ................................ 250
13.4 gute Ausführung .................................... 350
13.5 sehr gute Ausführung ............................... 500
|
| |||||||||
|
S/m2
Preis je m2 überdachter Fläche bis
3 m über 3 m
auskragend
14.1 Überdachungen ohne eigene Stützen
14.11 in Holzkonstruktion oder Kunst-
stoff .............................. 100 150
14.12 in Stahl- oder Stahlbetonkon-
struktion .......................... 200 300
bei einer Höhe bis zu
3 m 4 m 5 m
und darüber
14.2 Überdachungen mit eigenen Stützen
14.21 in Holzkonstruktion oder
Kunststoff ..................... 150 200 250
14.22 in Stahl- oder Stahlbeton-
konstruktion ................... 200 300 350
15. Mietwohngrundstücke und gemischtgenutzte
Grundstücke
15.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
S/m2
15.11 sehr einfache Ausführung ..................... 400
15.12 einfache Ausführung .......................... 550
15.13 mittlere Ausführung .......................... 750
15.14 gute Ausführung .............................. 950
15.15 sehr gute Ausführung ......................... 1300
15.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
15.21 sehr einfache Ausführung ..................... 500
15.22 einfache Ausführung .......................... 800
15.23 mittlere Ausführung .......................... 1200
15.24 gute Ausführung .............................. 1800
15.25 sehr gute Ausführung ......................... 2500
15.3 Nebengebäude (z. B. Garagen, Werkstätten)
15.31 sehr einfache Ausführung ..................... 450
15.32 einfache Ausführung .......................... 550
15.33 mittlere Ausführung .......................... 750
15.34 gute Ausführung .............................. 1000
|
|
|
|
|
|
18.1 bei aufwendiger Ausführung *2),
dies gilt nicht für die in 2. bezeich-
neten Bauklassen, um ................... 5 bis 25 v. H.,
18.2 bei Hochhäusern, d.s. Gebäude oder Ge-
bäudeteile, bei denen der Fußboden min-
destens eines Geschosses 25 m über der
Erdoberfläche liegt, für jeden weiteren
vollen Meter um je ..................... 0.5 v. H.;
maßgebend ist der Unterschied zwischen
25 m und der Oberkante der Decke des
obersten Vollgeschosses; der Zuschlag
ist auf die Durchschnittspreise aller
Geschosse (auch Kellergeschosse) anzu-
wenden;
18.3 bei als Teil des Grundstückes zu be-
trachtenden Zentralheizungen um ........ 3 bis 6 v. H.
18.4 Klimaanlagen ........................... 8 bis 10 v. H.
Merkmale für die Beurteilung der baulichen Ausführung
eines Gebäudes oder Gebäudeteiles
Die Tabelle enthält die bei allen Gebäudearten möglichen
Merkmale. Sind bei Gebäuden (Gebäudeteilen) einzelne
Merkmale üblicherweise nicht vorhanden, sind sie nicht
zu beachten. Maßgeblich für die Einstufung ist die im
Durchschnitt zutreffende Güte der Ausführung.
(Anm.: Tabellendarstellung nicht direkt darstellbar)
------------------------------------------------------------------
Bau- und sehr einfache mittlere
Gebäudeteil einfache Ausführung Ausführung
Ausführung
-------------------------------------------------------------------
1. Dach: Stroh, einfache Zie- doppelte Zie-
Schindel, geleindeckung gel-, Well-
Pappe eternit- oder
Preßkiesein-
deckung
-------------------------------------------------------------------
2. Fassade: einfacher einfacher einfacher Putz
Putz oder Putz
Rohbau
-------------------------------------------------------------------
3. Decken: Holzbalken Gewölbe, Gewölbe, Holz-
Holzbalken balken
-------------------------------------------------------------------
4. Fenster: teilweise überwiegend Doppelfenster;
Einfach- Doppel- Holzverbund-
fenster fenster fenster
-------------------------------------------------------------------
5. Türen: Brettertüren Füllungstüren Füllungstüren
oder Paneel-
türen
-------------------------------------------------------------------
6. Fußböden: Weichholz; Weichholz, Weichholz,
Beton Linoleum und Linoleum und
Kunststoff Kunststoff, in
mehreren Räumen
Hartholz
-------------------------------------------------------------------
7. Boden- und Wand- keine geringfügig in beschränktem
fliesen in den in Ausmaß
Betracht kommenden
Räumen (z. B. Küchen,
Bädern, Toiletten,
Verkaufs- und Lager-
räumen sowie
Erzeugungsstätten):
-------------------------------------------------------------------
8. Wasser und außerhalb teilweise in in den
Toiletten: der Wohnungen den Wohnungen Wohnungen
-------------------------------------------------------------------
9. Badezimmer: keine in einigen in der überwie-
Wohnungen genden Anzahl
der Wohnungen
Beherbergungs-
betriebe:
Etagenbäder in
ausreichender
Anzahl
-------------------------------------------------------------------
10. Anteil besonderer keine keine geringer Anteil
Räume (Direktions-
zimmer, Gesellschafts-
räume, Salons u.
ähnl.):
-------------------------------------------------------------------
11. Lift: keiner
-------------------------------------------------------------------
-------------------------------------------------------------------
Bau- und Gebäudeteil gute sehr gute
Ausführung Ausführung
-------------------------------------------------------------------
1.Dach: Eternit- oder Naturschiefer-
Blecheindeckung eindeckung;
Dächer mit
besonderer
Wärmeisolierung
-------------------------------------------------------------------
2. Fassade: Edelputz Edelputz; Ver-
kleidungen mit
Natur- oder Ver-
blendstein
-------------------------------------------------------------------
3. Decken: Massiv- oder Massiv- oder
Fertigteildecken Fertigteildecken
-------------------------------------------------------------------
4. Fenster: Doppelfenster; Mettall-, Kunst-
Holzverbund- stoff-, Edel-
fenster holzfenster,
Isoliervergla-
sung
-------------------------------------------------------------------
5. Türen: Paneeltüren wie gute Ausfüh-
furniert oder rung, teilweise
lackiert Türen aus Edel-
hölzern oder
Metall
-------------------------------------------------------------------
6. Fußböden: in Wohn- und Büro- in einigen
räumen Hartholz, Räumen Parkett
Parkett oder aus besten
Spannteppiche Hölzern
-------------------------------------------------------------------
7. Boden- und Wandfliesen in im erfoderlichen wie gute Aus-
den in Betracht kommenden Ausmaß führung unter
Räumen (z. B. Küche, Bäder, teilweiser Ver-
Toiletten, Verkaufs- und wendung von
Lagerräumen sowie Erzeugungs- Mosaikboden- und
stätten): Mosaikfliesen u.
ähnl.
-------------------------------------------------------------------
8. Wasser und Toiletten: in den Wohnungen; wie gute Ausfüh-
Gästezimmer mit rung und zusätz-
Fließwasser liche Toiletten
-------------------------------------------------------------------
9. Badezimmer: in den Wohnungen; in einer Anzahl,
Gästezimmer mit die über die
Fließwasser Wohnungsein-
heiten hinaus-
geht
Beherbergungsbe- Beherbergungsbe-
triebe: triebe:
wie mittlere Aus- überwiegend Zim-
führung, teilweise mer mit Bad
Zimmer mit Bad
-------------------------------------------------------------------
10. Anteil besonderer Räume kleinere und besonders großer
(Direktionszimmer, Gesell- größere Räume in Anteil
schaftsräume, Salons u. beachtlichem An-
ähnl.): teil
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11. Lift: bei mehr als 4 bei mehr als 4
Vollgeschossen Vollgeschossen
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