§ 115 NVG (weggefallen)

Notarversicherungsgesetz 1972

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Es treten in Kraft:

1.

mit 1. August 2010 die §§ 11, 12, 55 Abs. 6 sublit. bb, 61 sowie 72 Abs. 4 Z 6 und Abs. 5 sowie die Überschriften zu den §§ 102 bis 105 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2010;

2.

rückwirkend mit 1. Jänner 2010 die §§ 2 Z 11, 53 und 87a Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2010.

§ 115 NVG seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 19.08.2010 bis 31.12.2019
Es treten in Kraft:

1.

mit 1. August 2010 die §§ 11, 12, 55 Abs. 6 sublit. bb, 61 sowie 72 Abs. 4 Z 6 und Abs. 5 sowie die Überschriften zu den §§ 102 bis 105 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2010;

2.

rückwirkend mit 1. Jänner 2010 die §§ 2 Z 11, 53 und 87a Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2010.

§ 115 NVG seit 31.12.2019 weggefallen.

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