Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Wird sowohl in Österreich der Konkursdas Insolvenzverfahren als auch in einem anderen EWR-Staat ein Liquidationsverfahren über das Vermögen eines Kreditinstitutes oder Versicherungsunternehmens mit Sitz außerhalb des EWR eröffnet, von dem in beiden EWR-Staaten Zweigstellen oder Zweigniederlassungen bestehen, so haben das österreichische KonkursgerichtInsolvenzgericht und der MasseverwalterInsolvenzverwalter ihr Vorgehen mit den ausländischen Behörden, Gerichten und Liquidatoren abzustimmen.
Wird sowohl in Österreich der Konkursdas Insolvenzverfahren als auch in einem anderen EWR-Staat ein Liquidationsverfahren über das Vermögen eines Kreditinstitutes oder Versicherungsunternehmens mit Sitz außerhalb des EWR eröffnet, von dem in beiden EWR-Staaten Zweigstellen oder Zweigniederlassungen bestehen, so haben das österreichische KonkursgerichtInsolvenzgericht und der MasseverwalterInsolvenzverwalter ihr Vorgehen mit den ausländischen Behörden, Gerichten und Liquidatoren abzustimmen.