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Legende:
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(2) Der Schuldner hat einen solchen Antrag spätestens in der Zahlungsplantagsatzung zu stellenseit 01.11.2017 weggefallen. Im Beschluss, mit dem die Fortsetzung des Insolvenzverfahrens ausgesprochen wird, ist auch eine angemessene, zwei Jahre nicht übersteigende Frist zur Vorlage eines geänderten oder neuen Zahlungsplans zu bestimmen. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
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(2) Der Schuldner hat einen solchen Antrag spätestens in der Zahlungsplantagsatzung zu stellenseit 01.11.2017 weggefallen. Im Beschluss, mit dem die Fortsetzung des Insolvenzverfahrens ausgesprochen wird, ist auch eine angemessene, zwei Jahre nicht übersteigende Frist zur Vorlage eines geänderten oder neuen Zahlungsplans zu bestimmen. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.