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(1) KonkursforderungenInsolvenzforderungen sind Forderungen von Gläubigern, denen vermögensrechtliche Ansprüche an den GemeinschuldnerSchuldner zur Zeit der KonkurseröffnungEröffnung des Insolvenzverfahrens zustehen (KonkursgläubigerInsolvenzgläubiger).
(2) KonkursforderungenInsolvenzforderungen sind auch
1. | aus dem Gesetz gebührende Unterhaltsansprüche für die Zeit nach der Eröffnung des | |||||||||
2. | Ansprüche aus der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses | |||||||||
a) | nach § 25 | |||||||||
b) | wenn die Auflösungserklärung vor | |||||||||
c) | wenn das Beschäftigungsverhältnis nach |
(1) KonkursforderungenInsolvenzforderungen sind Forderungen von Gläubigern, denen vermögensrechtliche Ansprüche an den GemeinschuldnerSchuldner zur Zeit der KonkurseröffnungEröffnung des Insolvenzverfahrens zustehen (KonkursgläubigerInsolvenzgläubiger).
(2) KonkursforderungenInsolvenzforderungen sind auch
1. | aus dem Gesetz gebührende Unterhaltsansprüche für die Zeit nach der Eröffnung des | |||||||||
2. | Ansprüche aus der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses | |||||||||
a) | nach § 25 | |||||||||
b) | wenn die Auflösungserklärung vor | |||||||||
c) | wenn das Beschäftigungsverhältnis nach |