§ 20 SanktG

Sanktionengesetz 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.04.2018 bis 31.12.9999

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2010 in Kraft.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz über die Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen, BGBl. Nr. 406/1993, außer Kraft.

(3) § 12 Abs. 1 und 2 sowie §§ 13 und 14 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2012 treten mit 1. September 2012 in Kraft.

(4) § 10 und § 15 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 64/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(5) § 8 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 17/2018 tritt mit 1. Juni 2018 in Kraft.

Stand vor dem 24.04.2018

In Kraft vom 18.04.2013 bis 24.04.2018

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2010 in Kraft.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz über die Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen, BGBl. Nr. 406/1993, außer Kraft.

(3) § 12 Abs. 1 und 2 sowie §§ 13 und 14 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2012 treten mit 1. September 2012 in Kraft.

(4) § 10 und § 15 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 64/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(5) § 8 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 17/2018 tritt mit 1. Juni 2018 in Kraft.

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