Art. 8 § 19a E-RBG (weggefallen)

Energie-Regulierungsbehördengesetz (Energieliberalisierungsgesetz)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.03.2011 bis 31.12.9999
Dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend steht als Aufsichtsbehörde gemäß Art. 20 Abs8 § 19a E-RBG (weggefallen) seit 03.03.2011 weggefallen. 2 B-VG das Recht zu, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung der Energie-Control Kommission zu unterrichten.

Stand vor dem 02.03.2011

In Kraft vom 21.05.2010 bis 02.03.2011
Dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend steht als Aufsichtsbehörde gemäß Art. 20 Abs8 § 19a E-RBG (weggefallen) seit 03.03.2011 weggefallen. 2 B-VG das Recht zu, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung der Energie-Control Kommission zu unterrichten.

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