Art. 2 ASEinfG (weggefallen)

Außerstreitgesetz - Einführungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.9999
II.

Die verbindliche Kraft desselben beginnt in jedem Kronlande mit dem Tage, an welchem daselbst die neue Gerichts-Organisation in Wirksamkeit tritt.

Für das lombardisch-venetianische Königreich und die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate wird der Tag der Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes auf den 1Art. November 1854 bestimmt2 ASEinfG (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2004

In Kraft vom 23.08.1854 bis 31.12.2004
II.

Die verbindliche Kraft desselben beginnt in jedem Kronlande mit dem Tage, an welchem daselbst die neue Gerichts-Organisation in Wirksamkeit tritt.

Für das lombardisch-venetianische Königreich und die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate wird der Tag der Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes auf den 1Art. November 1854 bestimmt2 ASEinfG (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen.

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