§ 13 BiSG (weggefallen)

Bienenseuchengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2024 bis 31.12.9999
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(1a) § 12 Abs. 1 tritt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001§ 13 BiSG mit 1seit 30.06.2024 weggefallen. Jänner 2002 in Kraft.

(1b) § 1, § 3 Abs. 1 Z 1, § 3a Abs. 1, § 4, § 5 Abs. 3 bis 5, § 6, § 7, § 11, § 13a und § 14 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 67/2005 treten mit dem ersten Tag des auf die Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(2) Die Verordnung betreffend die Abwehr und Tilgung der ansteckenden Krankheiten der Bienen, BGBl. Nr. 219/1937, ist aufgehoben.

Stand vor dem 30.06.2024

In Kraft vom 06.07.2005 bis 30.06.2024
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(1a) § 12 Abs. 1 tritt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001§ 13 BiSG mit 1seit 30.06.2024 weggefallen. Jänner 2002 in Kraft.

(1b) § 1, § 3 Abs. 1 Z 1, § 3a Abs. 1, § 4, § 5 Abs. 3 bis 5, § 6, § 7, § 11, § 13a und § 14 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 67/2005 treten mit dem ersten Tag des auf die Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(2) Die Verordnung betreffend die Abwehr und Tilgung der ansteckenden Krankheiten der Bienen, BGBl. Nr. 219/1937, ist aufgehoben.

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