§ 1 BiSG (weggefallen)

Bienenseuchengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2024 bis 31.12.9999
Dieses Bundesgesetz ist auf die Abwehr und Tilgung von im Inland auftretenden ansteckenden Krankheiten bei Bienen anzuwenden§ 1 BiSG seit 30.06.2024 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2024

In Kraft vom 01.08.2005 bis 30.06.2024
Dieses Bundesgesetz ist auf die Abwehr und Tilgung von im Inland auftretenden ansteckenden Krankheiten bei Bienen anzuwenden§ 1 BiSG seit 30.06.2024 weggefallen.

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