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Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut§ 9 BreAG (weggefallen) seit 01.01.1997 weggefallen. Er hat hiebei das Einvernehmen mit anderen Bundesministern herzustellen, soweit dies nach den Zuständigkeitsbestimmungen des Bundesministeriengesetzes 1973, BGBl. Nr. 389, erforderlich ist. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Er hat hiebei das Einvernehmen mit anderen Bundesministern herzustellen, soweit dies nach den Zuständigkeitsbestimmungen des Bundesministeriengesetzes 1973, Bundesgesetzblatt Nr. 389, erforderlich ist.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut§ 9 BreAG (weggefallen) seit 01.01.1997 weggefallen. Er hat hiebei das Einvernehmen mit anderen Bundesministern herzustellen, soweit dies nach den Zuständigkeitsbestimmungen des Bundesministeriengesetzes 1973, BGBl. Nr. 389, erforderlich ist. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Er hat hiebei das Einvernehmen mit anderen Bundesministern herzustellen, soweit dies nach den Zuständigkeitsbestimmungen des Bundesministeriengesetzes 1973, Bundesgesetzblatt Nr. 389, erforderlich ist.