§ 9 BreAG (weggefallen)

Bundesrechenamtsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1997 bis 31.12.9999
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut§ 9 BreAG (weggefallen) seit 01.01.1997 weggefallen. Er hat hiebei das Einvernehmen mit anderen Bundesministern herzustellen, soweit dies nach den Zuständigkeitsbestimmungen des Bundesministeriengesetzes 1973, BGBl. Nr. 389, erforderlich ist.

Stand vor dem 31.12.1996

In Kraft vom 01.07.1978 bis 31.12.1996
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut§ 9 BreAG (weggefallen) seit 01.01.1997 weggefallen. Er hat hiebei das Einvernehmen mit anderen Bundesministern herzustellen, soweit dies nach den Zuständigkeitsbestimmungen des Bundesministeriengesetzes 1973, BGBl. Nr. 389, erforderlich ist.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten