Bodenmarkierungsverordnung (BoMaVO) Fundstelle

Bodenmarkierungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1996 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Bodenmarkierungen (Bodenmarkierungsverordnung)
StF: BGBl. Nr. 848/1995

Änderung

BGBl. II Nr. 370/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 34 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt: Allgemeines

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Ausführung von Bodenmarkierungen

§ 3

Anforderungen an das Markierungsmaterial

§ 4

Darstellung von Bodenmarkierungen durch Straßenknöpfe

2. Abschnitt: Längsmarkierungen

§ 5

Leitlinien

§ 6

Sperrlinien

§ 7

Leit- und Sperrlinien nebeneinander

§ 8

Rand- und Begrenzungslinien

§ 9

Anwendung von Sperr- und Leitlinien

§ 10

Änderung der Anzahl der Fahrstreifen

§ 11

Bodenmarkierungen vor Hindernissen

§ 12

Bodenmarkierungen auf unübersichtlichen Straßenstellen

§ 13

Bodenmarkierungen auf Radfahrstreifen

3. Abschnitt: Quermarkierungen

§ 14

Haltelinien

§ 15

Ordnungslinien

§ 16

Schutzwege

§ 17

Kreuzungen von Radfahranlagen mit anderen Fahrbahnen

4. Abschnitt: Sonstige Markierungen

§ 18

Regelung des Einbiegens durch Richtungspfeile

§ 19

Ausführung der Richtungspfeile

§ 20

Schriftzeichen

§ 21

Sperrflächen

§ 22

Parkflächen

§ 23

Bodenmarkierungen für Parkflächen

§ 24

Bodenmarkierungen zur Kennzeichnung von Parkflächen für bestimmte Fahrzeuge

§ 25

Bodenmarkierungen für das Aufstellen von Fahrzeugen auf Gehsteigen

§ 26

Bodenmarkierungen für das Verbot des Aufstellens von Fahrzeugen

§ 27

Bodenmarkierungen zur Kennzeichnung von Haltestellen

5. Abschnitt: Schlußbestimmungen

§ 28

Übergangsbestimmungen

§ 29

Inkrafttreten

 

Anlage 1 Farbwerte für Bodenmarkierungen

Anlage 2 Bodenmarkierungen auf unübersichtlichen Straßenstellen

Anlage 3 Kennzeichnung eines Radfahrstreifens

Anlage 4 Richtungspfeile

Anlage 5 Schriftzeichen

Anlage 6 Kennzeichnung einer Behindertenparkfläche und Zickzacklinie

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1996 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Bodenmarkierungen (Bodenmarkierungsverordnung)
StF: BGBl. Nr. 848/1995

Änderung

BGBl. II Nr. 370/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 34 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt: Allgemeines

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Ausführung von Bodenmarkierungen

§ 3

Anforderungen an das Markierungsmaterial

§ 4

Darstellung von Bodenmarkierungen durch Straßenknöpfe

2. Abschnitt: Längsmarkierungen

§ 5

Leitlinien

§ 6

Sperrlinien

§ 7

Leit- und Sperrlinien nebeneinander

§ 8

Rand- und Begrenzungslinien

§ 9

Anwendung von Sperr- und Leitlinien

§ 10

Änderung der Anzahl der Fahrstreifen

§ 11

Bodenmarkierungen vor Hindernissen

§ 12

Bodenmarkierungen auf unübersichtlichen Straßenstellen

§ 13

Bodenmarkierungen auf Radfahrstreifen

3. Abschnitt: Quermarkierungen

§ 14

Haltelinien

§ 15

Ordnungslinien

§ 16

Schutzwege

§ 17

Kreuzungen von Radfahranlagen mit anderen Fahrbahnen

4. Abschnitt: Sonstige Markierungen

§ 18

Regelung des Einbiegens durch Richtungspfeile

§ 19

Ausführung der Richtungspfeile

§ 20

Schriftzeichen

§ 21

Sperrflächen

§ 22

Parkflächen

§ 23

Bodenmarkierungen für Parkflächen

§ 24

Bodenmarkierungen zur Kennzeichnung von Parkflächen für bestimmte Fahrzeuge

§ 25

Bodenmarkierungen für das Aufstellen von Fahrzeugen auf Gehsteigen

§ 26

Bodenmarkierungen für das Verbot des Aufstellens von Fahrzeugen

§ 27

Bodenmarkierungen zur Kennzeichnung von Haltestellen

5. Abschnitt: Schlußbestimmungen

§ 28

Übergangsbestimmungen

§ 29

Inkrafttreten

 

Anlage 1 Farbwerte für Bodenmarkierungen

Anlage 2 Bodenmarkierungen auf unübersichtlichen Straßenstellen

Anlage 3 Kennzeichnung eines Radfahrstreifens

Anlage 4 Richtungspfeile

Anlage 5 Schriftzeichen

Anlage 6 Kennzeichnung einer Behindertenparkfläche und Zickzacklinie

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