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Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Bodenmarkierungen (Bodenmarkierungsverordnung)
StF: BGBl. Nr. 848/1995
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 34 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt: Allgemeines
Anwendungsbereich | |
Ausführung von Bodenmarkierungen | |
Anforderungen an das Markierungsmaterial | |
Darstellung von Bodenmarkierungen durch Straßenknöpfe |
2. Abschnitt: Längsmarkierungen
Leitlinien | |
Sperrlinien | |
Leit- und Sperrlinien nebeneinander | |
Rand- und Begrenzungslinien | |
Anwendung von Sperr- und Leitlinien | |
Änderung der Anzahl der Fahrstreifen | |
Bodenmarkierungen vor Hindernissen | |
Bodenmarkierungen auf unübersichtlichen Straßenstellen | |
Bodenmarkierungen auf Radfahrstreifen |
3. Abschnitt: Quermarkierungen
Haltelinien | |
Ordnungslinien | |
Schutzwege | |
Kreuzungen von Radfahranlagen mit anderen Fahrbahnen |
4. Abschnitt: Sonstige Markierungen
Regelung des Einbiegens durch Richtungspfeile | |
Ausführung der Richtungspfeile | |
Schriftzeichen | |
Sperrflächen | |
Parkflächen | |
Bodenmarkierungen für Parkflächen | |
Bodenmarkierungen zur Kennzeichnung von Parkflächen für bestimmte Fahrzeuge | |
Bodenmarkierungen für das Aufstellen von Fahrzeugen auf Gehsteigen | |
Bodenmarkierungen für das Verbot des Aufstellens von Fahrzeugen | |
Bodenmarkierungen zur Kennzeichnung von Haltestellen |
5. Abschnitt: Schlußbestimmungen
Übergangsbestimmungen | |
Inkrafttreten |
Anlage 1 Farbwerte für Bodenmarkierungen
Anlage 2 Bodenmarkierungen auf unübersichtlichen Straßenstellen
Anlage 3 Kennzeichnung eines Radfahrstreifens
Anlage 4 Richtungspfeile
Anlage 5 Schriftzeichen
Anlage 6 Kennzeichnung einer Behindertenparkfläche und Zickzacklinie
Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Bodenmarkierungen (Bodenmarkierungsverordnung)
StF: BGBl. Nr. 848/1995
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 34 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt: Allgemeines
Anwendungsbereich | |
Ausführung von Bodenmarkierungen | |
Anforderungen an das Markierungsmaterial | |
Darstellung von Bodenmarkierungen durch Straßenknöpfe |
2. Abschnitt: Längsmarkierungen
Leitlinien | |
Sperrlinien | |
Leit- und Sperrlinien nebeneinander | |
Rand- und Begrenzungslinien | |
Anwendung von Sperr- und Leitlinien | |
Änderung der Anzahl der Fahrstreifen | |
Bodenmarkierungen vor Hindernissen | |
Bodenmarkierungen auf unübersichtlichen Straßenstellen | |
Bodenmarkierungen auf Radfahrstreifen |
3. Abschnitt: Quermarkierungen
Haltelinien | |
Ordnungslinien | |
Schutzwege | |
Kreuzungen von Radfahranlagen mit anderen Fahrbahnen |
4. Abschnitt: Sonstige Markierungen
Regelung des Einbiegens durch Richtungspfeile | |
Ausführung der Richtungspfeile | |
Schriftzeichen | |
Sperrflächen | |
Parkflächen | |
Bodenmarkierungen für Parkflächen | |
Bodenmarkierungen zur Kennzeichnung von Parkflächen für bestimmte Fahrzeuge | |
Bodenmarkierungen für das Aufstellen von Fahrzeugen auf Gehsteigen | |
Bodenmarkierungen für das Verbot des Aufstellens von Fahrzeugen | |
Bodenmarkierungen zur Kennzeichnung von Haltestellen |
5. Abschnitt: Schlußbestimmungen
Übergangsbestimmungen | |
Inkrafttreten |
Anlage 1 Farbwerte für Bodenmarkierungen
Anlage 2 Bodenmarkierungen auf unübersichtlichen Straßenstellen
Anlage 3 Kennzeichnung eines Radfahrstreifens
Anlage 4 Richtungspfeile
Anlage 5 Schriftzeichen
Anlage 6 Kennzeichnung einer Behindertenparkfläche und Zickzacklinie