§ 29 BoMaVO Inkrafttreten

Bodenmarkierungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1996 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau über Bodenmarkierungen (Bodenmarkierungsverordnung), BGBl. Nr. 226/1963, in der Fassung BGBl. Nr. 16/1977 außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau über Bodenmarkierungen (Bodenmarkierungsverordnung), Bundesgesetzblatt Nr. 226 aus 1963,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 16 aus 1977, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1996 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau über Bodenmarkierungen (Bodenmarkierungsverordnung), BGBl. Nr. 226/1963, in der Fassung BGBl. Nr. 16/1977 außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau über Bodenmarkierungen (Bodenmarkierungsverordnung), Bundesgesetzblatt Nr. 226 aus 1963,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 16 aus 1977, außer Kraft.

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