§ 29 BoMaVO Inkrafttreten

Bodenmarkierungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1996 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau über Bodenmarkierungen (Bodenmarkierungsverordnung), BGBl. Nr. 226/1963, in der Fassung BGBl. Nr. 16/1977 außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1996 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau über Bodenmarkierungen (Bodenmarkierungsverordnung), BGBl. Nr. 226/1963, in der Fassung BGBl. Nr. 16/1977 außer Kraft.

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