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11)Ziffer 11 § 159 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 241/2017 tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.Paragraph 159, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2017, tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.
11)Ziffer 11 § 159 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 241/2017 tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.Paragraph 159, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2017, tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.