§ 24 BauV (weggefallen)

Bauarbeiterschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2014 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 22/2006)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 22 aus 2006,)
  2. (2)Absatz 2Gehörschutzmittel, wie Gehörschutzstöpsel, Bügelstöpsel, Kapselgehörschützer, Schallschutzhelme und spezielle Gehörschützer, müssen den Bedingungen der Arbeitsumgebung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit entsprechen und mit anderen am Kopf getragenen Ausrüstungsgegenständen vereinbar sein.
  3. (3)Absatz 3Gehörschutzmittel müssen bei Nichtgebrauch vor Beschädigung und Verschmutzung geschützt aufbewahrt werden, erforderlichenfalls sind geeignete Behältnisse beizustellen.
  4. (4)Absatz 4(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 22/2006)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 22 aus 2006,)
  5. (5)Absatz 5(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 22/2006)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 22 aus 2006,)
§ 24 BauV (weggefallen) seit 01.05.2014 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2014

In Kraft vom 26.01.2006 bis 30.04.2014
  1. (1)Absatz eins(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 22/2006)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 22 aus 2006,)
  2. (2)Absatz 2Gehörschutzmittel, wie Gehörschutzstöpsel, Bügelstöpsel, Kapselgehörschützer, Schallschutzhelme und spezielle Gehörschützer, müssen den Bedingungen der Arbeitsumgebung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit entsprechen und mit anderen am Kopf getragenen Ausrüstungsgegenständen vereinbar sein.
  3. (3)Absatz 3Gehörschutzmittel müssen bei Nichtgebrauch vor Beschädigung und Verschmutzung geschützt aufbewahrt werden, erforderlichenfalls sind geeignete Behältnisse beizustellen.
  4. (4)Absatz 4(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 22/2006)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 22 aus 2006,)
  5. (5)Absatz 5(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 22/2006)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 22 aus 2006,)
§ 24 BauV (weggefallen) seit 01.05.2014 weggefallen.

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