Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Das Kreditinstitut gemäß § 1 § 5 BPSichGsowie jene natürlichen und juristischen Personen, die unmittelbar Maßnahmen zur Bewältigung der in § 1 Abs. 2 Z 1 oder 2 genannten Probleme setzen, sind hinsichtlich dieser Maßnahmen von den Stempel- und Rechtsgebühren, den Bundesverwaltungsabgaben, den Gerichts- und Justizgebühren sowie den Kapitalverkehrsteuern befreit (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen. Das Kreditinstitut gemäß Paragraph eins, sowie jene natürlichen und juristischen Personen, die unmittelbar Maßnahmen zur Bewältigung der in Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins, oder 2 genannten Probleme setzen, sind hinsichtlich dieser Maßnahmen von den Stempel- und Rechtsgebühren, den Bundesverwaltungsabgaben, den Gerichts- und Justizgebühren sowie den Kapitalverkehrsteuern befreit.
Das Kreditinstitut gemäß § 1 § 5 BPSichGsowie jene natürlichen und juristischen Personen, die unmittelbar Maßnahmen zur Bewältigung der in § 1 Abs. 2 Z 1 oder 2 genannten Probleme setzen, sind hinsichtlich dieser Maßnahmen von den Stempel- und Rechtsgebühren, den Bundesverwaltungsabgaben, den Gerichts- und Justizgebühren sowie den Kapitalverkehrsteuern befreit (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen. Das Kreditinstitut gemäß Paragraph eins, sowie jene natürlichen und juristischen Personen, die unmittelbar Maßnahmen zur Bewältigung der in Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins, oder 2 genannten Probleme setzen, sind hinsichtlich dieser Maßnahmen von den Stempel- und Rechtsgebühren, den Bundesverwaltungsabgaben, den Gerichts- und Justizgebühren sowie den Kapitalverkehrsteuern befreit.