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Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 25. August 1954 über die innere Einrichtung und Führung des Bergbuches (BergBV.).
StF: BGBl. Nr. 224/1954
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 3, 6 Abs. 1, 13 und 67 des Allgemeinen Grundbuchsanlegungsgesetzes, BGBl. Nr. 2/1930, des § 2 Abs. 1 des Allgemeinen Grundbuchsgesetzes, RGBl. Nr. 95/1871, in Verbindung mit Art. I des Gesetzes über die Einführung eines Allgemeinen Grundbuchsgesetzes, RGBl. Nr. 95/1871, und des Art. VII der Sechsten Gerichtsentlastungsnovelle, BGBl. Nr. 222/1929, wird verordnet:
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.11.1988
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 25. August 1954 über die innere Einrichtung und Führung des Bergbuches (BergBV.).
StF: BGBl. Nr. 224/1954
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 3, 6 Abs. 1, 13 und 67 des Allgemeinen Grundbuchsanlegungsgesetzes, BGBl. Nr. 2/1930, des § 2 Abs. 1 des Allgemeinen Grundbuchsgesetzes, RGBl. Nr. 95/1871, in Verbindung mit Art. I des Gesetzes über die Einführung eines Allgemeinen Grundbuchsgesetzes, RGBl. Nr. 95/1871, und des Art. VII der Sechsten Gerichtsentlastungsnovelle, BGBl. Nr. 222/1929, wird verordnet:
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.11.1988