§ 4 BergBV

Bergbuchverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.09.1954 bis 31.12.9999

Die Verordnung vom 1. März 1930, BGBl. Nr. 76, über die innere Einrichtung und Führung des Bergbuches und die Verordnung vom 23. Jänner 1929, BGBl. Nr. 55, betreffend das Bergbuch für das Burgenland, werden aufgehoben.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.09.1954 bis 31.12.9999

Die Verordnung vom 1. März 1930, BGBl. Nr. 76, über die innere Einrichtung und Führung des Bergbuches und die Verordnung vom 23. Jänner 1929, BGBl. Nr. 55, betreffend das Bergbuch für das Burgenland, werden aufgehoben.

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