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Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen in Bergbaubetrieben
(Bergbau-Unfallverordnung 2015 – Bergbau-UV 2015)
StF: BGBl. II Nr. 304/2015 [CELEX-Nr.: 32012L0018]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 109 Abs. 1 und 3 sowie 119 und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf Grund der 181 und 182 Abs. 4 des Mineralrohstoffgesetzes (MinroG), BGBl. I Nr. 38/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2015, wird verordnet:
Anmerkung
Die Bergbau-Unfallverordnung 2015 wurde in Artikel 1 des BGBl. II Nr. 304/2015 kundgemacht.
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen in Bergbaubetrieben
(Bergbau-Unfallverordnung 2015 – Bergbau-UV 2015)
StF: BGBl. II Nr. 304/2015 [CELEX-Nr.: 32012L0018]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 109 Abs. 1 und 3 sowie 119 und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf Grund der 181 und 182 Abs. 4 des Mineralrohstoffgesetzes (MinroG), BGBl. I Nr. 38/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2015, wird verordnet:
Anmerkung
Die Bergbau-Unfallverordnung 2015 wurde in Artikel 1 des BGBl. II Nr. 304/2015 kundgemacht.