§ 13 Bergbau-UV 2015 Geschlechtsneutrale Bezeichnung

Bergbau-Unfallverordnung 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.10.2015 bis 31.12.9999

Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

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