§ 44 BPSfVO Bremswerke

Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1975 bis 31.12.9999

Die Bestimmungen für Fördermaschinen gelten auch für Bremswerke, soweit sie unter Bedachtnahme auf deren abweichende Konstruktion und Wirkungsweise eingehalten werden können.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1975 bis 31.12.9999

Die Bestimmungen für Fördermaschinen gelten auch für Bremswerke, soweit sie unter Bedachtnahme auf deren abweichende Konstruktion und Wirkungsweise eingehalten werden können.

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