Beglaubigungsverordnung (BeglV) Fundstelle

Beglaubigungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.05.2008 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesregierung über die Beglaubigung der schriftlichen ErledigungenAusfertigungen der Verwaltungsbehörden durch die Kanzlei (Beglaubigungsverordnung – BeglV)
StF: BGBl. II Nr. 494/1999

Präambel/PromulgationsklauselÄnderung

BGBl. II Nr. 151/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 18 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG, BGBl. Nr. 51/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 164/1999, wird verordnet:

Anmerkung

Die Abkürzung wurde mit Wirksamkeit vom 9.5.2008 vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 151/2008). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten die Abkürzung angepasst.

Stand vor dem 08.05.2008

In Kraft vom 01.01.2000 bis 08.05.2008

Verordnung der Bundesregierung über die Beglaubigung der schriftlichen ErledigungenAusfertigungen der Verwaltungsbehörden durch die Kanzlei (Beglaubigungsverordnung – BeglV)
StF: BGBl. II Nr. 494/1999

Präambel/PromulgationsklauselÄnderung

BGBl. II Nr. 151/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 18 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG, BGBl. Nr. 51/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 164/1999, wird verordnet:

Anmerkung

Die Abkürzung wurde mit Wirksamkeit vom 9.5.2008 vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 151/2008). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten die Abkürzung angepasst.

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