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Bewerber um eine Konzession für das Gewerbe der Erzeugung von medizinischem Nahtmaterial und Organersatzmaterial (§ 15 AbsArt. 1 Z 27 der Gewerbeordnung§ 61 BefNVO (weggefallen) haben den Nachweis der Befähigung zu erbringen durch Zeugnisse über Bewerber um eine Konzession für das Gewerbe der Erzeugung von medizinischem Nahtmaterial und Organersatzmaterial (Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer 27, der Gewerbeordnung) haben den Nachweis der Befähigung zu erbringen durch Zeugnisse über
Bewerber um eine Konzession für das Gewerbe der Erzeugung von medizinischem Nahtmaterial und Organersatzmaterial (§ 15 AbsArt. 1 Z 27 der Gewerbeordnung§ 61 BefNVO (weggefallen) haben den Nachweis der Befähigung zu erbringen durch Zeugnisse über Bewerber um eine Konzession für das Gewerbe der Erzeugung von medizinischem Nahtmaterial und Organersatzmaterial (Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer 27, der Gewerbeordnung) haben den Nachweis der Befähigung zu erbringen durch Zeugnisse über