§ 191 BSVG (weggefallen)

Bauern-Sozialversicherungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
(1) Die Zahl der Versicherungsvertreter beträgt:

1.

in der Generalversammlung

60;

2.

im Vorstand

14;

3.

in der Kontrollversammlung

9.

(2) Die Mitglieder des Vorstandes gehören gleichzeitig der Generalversammlung an§ 191 BSVG seit 31.12.2019 weggefallen. Ihre Zahl ist auf die Zahl der Gruppe anzurechnen, der sie im Vorstand angehören.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 18.04.2001 bis 31.12.2019
(1) Die Zahl der Versicherungsvertreter beträgt:

1.

in der Generalversammlung

60;

2.

im Vorstand

14;

3.

in der Kontrollversammlung

9.

(2) Die Mitglieder des Vorstandes gehören gleichzeitig der Generalversammlung an§ 191 BSVG seit 31.12.2019 weggefallen. Ihre Zahl ist auf die Zahl der Gruppe anzurechnen, der sie im Vorstand angehören.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten