§ 184 BSVG (weggefallen)

Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 184 BSVG seit 31.12.2019 weggefallen.Paragraph 184,

Die Verwaltungskörper des Versicherungsträgers sind

  1. 1.Ziffer einsder Vorstand;
  2. 2.Ziffer 2die Generalversammlung;
  3. 3.Ziffer 3die Kontrollversammlung;
  4. 4.Ziffer 4die regionalen Leistungsausschüsse.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 18.04.2001 bis 31.12.2019
§ 184 BSVG seit 31.12.2019 weggefallen.Paragraph 184,

Die Verwaltungskörper des Versicherungsträgers sind

  1. 1.Ziffer einsder Vorstand;
  2. 2.Ziffer 2die Generalversammlung;
  3. 3.Ziffer 3die Kontrollversammlung;
  4. 4.Ziffer 4die regionalen Leistungsausschüsse.

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