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Höchstausmaß der Hinterbliebenenrenten
§ 149s. Alle Hinterbliebenenrenten dürfen zusammen 80% der Bemessungsgrundlage nicht übersteigen und sind innerhalb dieses Höchstausmaßes verhältnismäßig zu kürzen. (22. Nov.,Hiebei gilt in Fällen des BGBl. I Nr. 140/1998§ 148f Abs. 3, Abschnwenn eine Witwen(Witwer)rente beteiligt ist, der höhere, in allen übrigen Fällen der niedrigere Betrag als Bemessungsgrundlage. II Z 26) - 1. 1. 1999Eine Witwen(Witwer)rente nach § 149o Abs. 2 und 3 ist nicht zu berücksichtigen.
Höchstausmaß der Hinterbliebenenrenten
§ 149s. Alle Hinterbliebenenrenten dürfen zusammen 80% der Bemessungsgrundlage nicht übersteigen und sind innerhalb dieses Höchstausmaßes verhältnismäßig zu kürzen. (22. Nov.,Hiebei gilt in Fällen des BGBl. I Nr. 140/1998§ 148f Abs. 3, Abschnwenn eine Witwen(Witwer)rente beteiligt ist, der höhere, in allen übrigen Fällen der niedrigere Betrag als Bemessungsgrundlage. II Z 26) - 1. 1. 1999Eine Witwen(Witwer)rente nach § 149o Abs. 2 und 3 ist nicht zu berücksichtigen.