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Als Leistungen der Unfallversicherung werden nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gewährt:
1. | im Falle einer durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursachten körperlichen Schädigung des Versicherten: | |||||||||
a) | Unfallheilbehandlung (§§ 148p bis 148t); | |||||||||
b) | Beistellung von Ersatzarbeitskräften (§ 148u); | |||||||||
c) | besondere Unterstützung (§ 148v); | |||||||||
d) | berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation (§§ 148y bis 149b); | |||||||||
e) | Beistellung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln (§ 149c); | |||||||||
f) | Versehrtengeld (§ 149g); | |||||||||
g) | Betriebsrente (§§ 149d bis 149f und 149i bis 149l); | |||||||||
h) | Übergangsrente (§ 149h); | |||||||||
i) | Integritätsabgeltung (§ 149m). | |||||||||
2. | im Falle des durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursachten Todes des Versicherten: | |||||||||
a) | Hilfe wegen durch den Todesfall entstandener besonderer Belastungen (§ 149n); | |||||||||
b) | Hinterbliebenenrenten (§§ 149o bis |
Als Leistungen der Unfallversicherung werden nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gewährt:
1. | im Falle einer durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursachten körperlichen Schädigung des Versicherten: | |||||||||
a) | Unfallheilbehandlung (§§ 148p bis 148t); | |||||||||
b) | Beistellung von Ersatzarbeitskräften (§ 148u); | |||||||||
c) | besondere Unterstützung (§ 148v); | |||||||||
d) | berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation (§§ 148y bis 149b); | |||||||||
e) | Beistellung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln (§ 149c); | |||||||||
f) | Versehrtengeld (§ 149g); | |||||||||
g) | Betriebsrente (§§ 149d bis 149f und 149i bis 149l); | |||||||||
h) | Übergangsrente (§ 149h); | |||||||||
i) | Integritätsabgeltung (§ 149m). | |||||||||
2. | im Falle des durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursachten Todes des Versicherten: | |||||||||
a) | Hilfe wegen durch den Todesfall entstandener besonderer Belastungen (§ 149n); | |||||||||
b) | Hinterbliebenenrenten (§§ 149o bis |