§ 29a BSVG (weggefallen)

Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Von jeder nach diesem Bundesgesetz zur Auszahlung gelangenden Pension und Pensionssonderzahlung ist ein Betrag von 0,5% einzubehalten§ 29a BSVG seit 31.12.2019 weggefallen. Zu den Pensionen sowie zu den Pensionssonderzahlungen zählen auch die Kinderzuschüsse und die Ausgleichszulagen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 18.04.2001 bis 31.12.2019
Von jeder nach diesem Bundesgesetz zur Auszahlung gelangenden Pension und Pensionssonderzahlung ist ein Betrag von 0,5% einzubehalten§ 29a BSVG seit 31.12.2019 weggefallen. Zu den Pensionen sowie zu den Pensionssonderzahlungen zählen auch die Kinderzuschüsse und die Ausgleichszulagen.

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