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(2) Solange der Pensionist keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rentenleistung hat, wird die Pension um 10 v. H. des nach Absatz 1 errechneten Betrages gekürzt§ 28 BankPVO seit 31.12.2018 weggefallen.
(2) Solange der Pensionist keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rentenleistung hat, wird die Pension um 10 v. H. des nach Absatz 1 errechneten Betrages gekürzt§ 28 BankPVO seit 31.12.2018 weggefallen.