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Legende:
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(2) Ein Sterbequartal gemäß AbsatzArt. 1 gebührt auch nach pensionierten Bankgehilfen (Skontisten) jener Anstalten, in denen nach den bis 31§ 12 BankPVO seit 31.12.2018 weggefallen. März 1938 in Geltung gestandenen Bestimmungen auch nach pensionierten Bankgehilfen (Skontisten) ein Anspruch auf Sterbequartal bestand.
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(2) Ein Sterbequartal gemäß AbsatzArt. 1 gebührt auch nach pensionierten Bankgehilfen (Skontisten) jener Anstalten, in denen nach den bis 31§ 12 BankPVO seit 31.12.2018 weggefallen. März 1938 in Geltung gestandenen Bestimmungen auch nach pensionierten Bankgehilfen (Skontisten) ein Anspruch auf Sterbequartal bestand.