Art. 1 § 11 BankPVO (weggefallen)

Bankpensionsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Alle Pensionsbezüge werden in zwölf gleichen im voraus fälligen Monatsteilbeträgen gezahltArt. 1 § 11 BankPVO seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 24.08.1933 bis 31.12.2018
Alle Pensionsbezüge werden in zwölf gleichen im voraus fälligen Monatsteilbeträgen gezahltArt. 1 § 11 BankPVO seit 31.12.2018 weggefallen.

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