Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Das Bundesgesetz vom 25. Juli 1946 über die Aufnahme von Anleihen in fremder Währung in der derzeit geltenden Fassung des Bundesgesetzes vom 12. März 1958, BGBl. Nr. 47, tritt außer Kraft. Das Bundesgesetz vom 25. Juli 1946 über die Aufnahme von Anleihen in fremder Währung in der derzeit geltenden Fassung des Bundesgesetzes vom 12. März 1958, Bundesgesetzblatt Nr. 47, tritt außer Kraft.
Das Bundesgesetz vom 25. Juli 1946 über die Aufnahme von Anleihen in fremder Währung in der derzeit geltenden Fassung des Bundesgesetzes vom 12. März 1958, BGBl. Nr. 47, tritt außer Kraft. Das Bundesgesetz vom 25. Juli 1946 über die Aufnahme von Anleihen in fremder Währung in der derzeit geltenden Fassung des Bundesgesetzes vom 12. März 1958, Bundesgesetzblatt Nr. 47, tritt außer Kraft.