Auslagerungsverordnung (AusV) Fundstelle (weggefallen)

Auslagerungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.01.2018 bis 31.12.9999
Verordnung der FinanzmarktaufsichtsbehördeAuslagerungsverordnung (FMAAusV) über die Auslagerung der Verwaltung von Privatkundenportfolios an Dienstleister mit Sitz in einem Drittland (Auslagerungsverordnung – AusV)
StF: BGBl. II Nr. 215/2007

Änderung

BGBl. II Nr. 272/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 26 AbsFundstelle seit 02.01.2018 weggefallen. 3 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 – WAG 2007, BGBl. I Nr. 60, wird verordnet:

Stand vor dem 02.01.2018

In Kraft vom 01.11.2007 bis 02.01.2018
Verordnung der FinanzmarktaufsichtsbehördeAuslagerungsverordnung (FMAAusV) über die Auslagerung der Verwaltung von Privatkundenportfolios an Dienstleister mit Sitz in einem Drittland (Auslagerungsverordnung – AusV)
StF: BGBl. II Nr. 215/2007

Änderung

BGBl. II Nr. 272/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 26 AbsFundstelle seit 02.01.2018 weggefallen. 3 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 – WAG 2007, BGBl. I Nr. 60, wird verordnet:

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