§ 7 AusV (weggefallen)

Auslagerungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.01.2018 bis 31.12.9999
(1) Verweise auf das WAG 2007 beziehen sich auf das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 – WAG 2007, BGBl. I Nr. 60 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 77/2011.

(2) Verweise auf das BWG beziehen sich auf das Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993§ 7 AusV Artseit 02.01.2018 weggefallen. I, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 77/2011.

(3) Verweise auf das InvFG 2011 beziehen sich auf das Investmentfondsgesetz 2011 – InvFG 2011, BGBl. I Nr. 77.

Stand vor dem 02.01.2018

In Kraft vom 01.09.2011 bis 02.01.2018
(1) Verweise auf das WAG 2007 beziehen sich auf das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 – WAG 2007, BGBl. I Nr. 60 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 77/2011.

(2) Verweise auf das BWG beziehen sich auf das Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993§ 7 AusV Artseit 02.01.2018 weggefallen. I, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 77/2011.

(3) Verweise auf das InvFG 2011 beziehen sich auf das Investmentfondsgesetz 2011 – InvFG 2011, BGBl. I Nr. 77.

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