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Zur überwachten Person:
Name, Vorname, frühere Namen, Titel,
Sozialversicherungsnummer (falls diese nicht bekannt: Geburtsdatum, Geburtsort),
Geschlecht, Staatsangehörigkeit,
Beschäftigungsverhältnis, Unfallversicherungsträger,
Kategorie A / B / andere,
ausgeübte Tätigkeit gemäß nachstehender Tabelle.
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Zum Bewilligungsinhaber:
Name und Anschrift des Bewilligungsinhabers.
ermittelte Dosis, durch die Bestimmung abgedeckter Überwachungszeitraum, Datum der Messung;
Besonderer Grund für die Exposition (Unfallbedingt, Notfall).
Zusätzliche Angaben bei Inkorporationsbestimmungen:
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Der Inkorporationsrisikofaktor f beschreibt den relativen Anteil der von einer Person pro Jahr verarbeiteten Gesamtaktivität, der im Routinebetrieb unbemerkt inkorporiert werden kann. Er kann konservativ für Iod-Isotope mit 0,001 bzw. für alle anderen Radionuklide mit 0,00005 angenommen werden.
Ist IX > 1, so ist eine Inkorporationsüberwachung durchzuführen. In diesem Fall besteht für die tätige Person eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass innerhalb des Kalenderjahres durch den Umgang mit dem Radionuklid soviel des radioaktiven Stoffes inkorporiert wird, dass die effektive Folgedosis den Grenzwert für Einzelpersonen der Bevölkerung nach § 14 Abs. 1 überschreitet.Ist römisch IX > 1, so ist eine Inkorporationsüberwachung durchzuführen. In diesem Fall besteht für die tätige Person eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass innerhalb des Kalenderjahres durch den Umgang mit dem Radionuklid soviel des radioaktiven Stoffes inkorporiert wird, dass die effektive Folgedosis den Grenzwert für Einzelpersonen der Bevölkerung nach Paragraph 14, Absatz eins, überschreitet.
Geht eine Person mit mehreren Radionukliden um, ist zur Bewertung die Summe der individuellen Inkorporationsindices heranzuziehen. Ist diese Summe > 1, so ist eine Inkorporationsüberwachung durchzuführen.
Zur überwachten Person:
Name, Vorname, frühere Namen, Titel,
Sozialversicherungsnummer (falls diese nicht bekannt: Geburtsdatum, Geburtsort),
Geschlecht, Staatsangehörigkeit,
Beschäftigungsverhältnis, Unfallversicherungsträger,
Kategorie A / B / andere,
ausgeübte Tätigkeit gemäß nachstehender Tabelle.
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Zum Bewilligungsinhaber:
Name und Anschrift des Bewilligungsinhabers.
ermittelte Dosis, durch die Bestimmung abgedeckter Überwachungszeitraum, Datum der Messung;
Besonderer Grund für die Exposition (Unfallbedingt, Notfall).
Zusätzliche Angaben bei Inkorporationsbestimmungen:
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Der Inkorporationsrisikofaktor f beschreibt den relativen Anteil der von einer Person pro Jahr verarbeiteten Gesamtaktivität, der im Routinebetrieb unbemerkt inkorporiert werden kann. Er kann konservativ für Iod-Isotope mit 0,001 bzw. für alle anderen Radionuklide mit 0,00005 angenommen werden.
Ist IX > 1, so ist eine Inkorporationsüberwachung durchzuführen. In diesem Fall besteht für die tätige Person eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass innerhalb des Kalenderjahres durch den Umgang mit dem Radionuklid soviel des radioaktiven Stoffes inkorporiert wird, dass die effektive Folgedosis den Grenzwert für Einzelpersonen der Bevölkerung nach § 14 Abs. 1 überschreitet.Ist römisch IX > 1, so ist eine Inkorporationsüberwachung durchzuführen. In diesem Fall besteht für die tätige Person eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass innerhalb des Kalenderjahres durch den Umgang mit dem Radionuklid soviel des radioaktiven Stoffes inkorporiert wird, dass die effektive Folgedosis den Grenzwert für Einzelpersonen der Bevölkerung nach Paragraph 14, Absatz eins, überschreitet.
Geht eine Person mit mehreren Radionukliden um, ist zur Bewertung die Summe der individuellen Inkorporationsindices heranzuziehen. Ist diese Summe > 1, so ist eine Inkorporationsüberwachung durchzuführen.