Anl. 3 AllgStrSchV (weggefallen)

Allgemeine Strahlenschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.12.9999
zu §§ 18 Abs. 1, 22 AbsAnl. 1, 53 Abs3 AllgStrSchV seit 31.07.2020 weggefallen. 2 und 3, 54 Abs. 2, 62 Abs. 2, 57 Abs. 2, 70 Abs. 1, 76 Abs. 7 sowie 79 Abs. 6zu Paragraphen 18, Absatz eins,, 22 Absatz eins,, 53 Absatz 2 und 3, 54 Absatz 2,, 62 Absatz 2,, 57 Absatz 2,, 70 Absatz eins,, 76 Absatz 7, sowie 79 Absatz 6,

Kennzeichnung von Strahlenbereichen und radioaktiven StoffenA. Strahlenwarnzeichen

Um eine Kreisfläche im Zentrum sind drei gleiche Ringsektoren angeordnet.

Stand vor dem 31.07.2020

In Kraft vom 01.06.2006 bis 31.07.2020
zu §§ 18 Abs. 1, 22 AbsAnl. 1, 53 Abs3 AllgStrSchV seit 31.07.2020 weggefallen. 2 und 3, 54 Abs. 2, 62 Abs. 2, 57 Abs. 2, 70 Abs. 1, 76 Abs. 7 sowie 79 Abs. 6zu Paragraphen 18, Absatz eins,, 22 Absatz eins,, 53 Absatz 2 und 3, 54 Absatz 2,, 62 Absatz 2,, 57 Absatz 2,, 70 Absatz eins,, 76 Absatz 7, sowie 79 Absatz 6,

Kennzeichnung von Strahlenbereichen und radioaktiven StoffenA. Strahlenwarnzeichen

Um eine Kreisfläche im Zentrum sind drei gleiche Ringsektoren angeordnet.

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