Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Novellierungsanweisungen Z 55 und Z 56 der Novelle BGBl. II Nr. 76/2012 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:Die Novellierungsanweisungen Ziffer 55 und Ziffer 56, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 76 aus 2012, konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:
„55. Anlage 1 erster Absatz lautet:
„zu §§ 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 61 AbsAnl. 1 und 4, 62 AbsAllgStrSchV seit 31.07.2020 weggefallen. 5, 63 Abs. 3, 64 Abs. 1 sowie 79 Abs. 1 und 2“„zu Paragraphen 6, Absatz eins,, 8 Absatz eins,, 61 Absatz eins und 4, 62 Absatz 5,, 63 Absatz 3,, 64 Absatz eins, sowie 79 Absatz eins, und 2“
56. In Anlage 1, Tabelle 1 – Erläuterungen, entfällt der Textabschnitt betreffend Spalte 2 und 3.“)
Die Novellierungsanweisungen Z 55 und Z 56 der Novelle BGBl. II Nr. 76/2012 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:Die Novellierungsanweisungen Ziffer 55 und Ziffer 56, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 76 aus 2012, konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:
„55. Anlage 1 erster Absatz lautet:
„zu §§ 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 61 AbsAnl. 1 und 4, 62 AbsAllgStrSchV seit 31.07.2020 weggefallen. 5, 63 Abs. 3, 64 Abs. 1 sowie 79 Abs. 1 und 2“„zu Paragraphen 6, Absatz eins,, 8 Absatz eins,, 61 Absatz eins und 4, 62 Absatz 5,, 63 Absatz 3,, 64 Absatz eins, sowie 79 Absatz eins, und 2“
56. In Anlage 1, Tabelle 1 – Erläuterungen, entfällt der Textabschnitt betreffend Spalte 2 und 3.“)