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Die Novellierungsanweisungen Z 55 und Z 56 der Novelle BGBl. II Nr. 76/2012 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:
„55. Anlage 1 erster Absatz lautet:
„zu §§ 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 61 AbsAnl. 1 und 4, 62 AbsAllgStrSchV seit 31.07.2020 weggefallen. 5, 63 Abs. 3, 64 Abs. 1 sowie 79 Abs. 1 und 2“
56. In Anlage 1, Tabelle 1 – Erläuterungen, entfällt der Textabschnitt betreffend Spalte 2 und 3.“)
Die Novellierungsanweisungen Z 55 und Z 56 der Novelle BGBl. II Nr. 76/2012 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:
„55. Anlage 1 erster Absatz lautet:
„zu §§ 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 61 AbsAnl. 1 und 4, 62 AbsAllgStrSchV seit 31.07.2020 weggefallen. 5, 63 Abs. 3, 64 Abs. 1 sowie 79 Abs. 1 und 2“
56. In Anlage 1, Tabelle 1 – Erläuterungen, entfällt der Textabschnitt betreffend Spalte 2 und 3.“)