Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Räume und Gebäude, in denen Arbeitsplätze gemäß Abs. 1 eingerichtet sind, müssen so abgeschirmt sein, dass außerhalb dieser Arbeitsplätze die in Anlage 4 angeführten Ortsdosiswerte nicht überschritten werden.
(2) Räume und Gebäude, in denen Arbeitsplätze gemäß Abs. 1 eingerichtet sind, müssen so abgeschirmt sein, dass außerhalb dieser Arbeitsplätze die in Anlage 4 angeführten Ortsdosiswerte nicht überschritten werden.