Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Dem Strahlenschutzbeauftragen und den weiteren mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betrauten Personen ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben die benötigte Zeit sowie der Zugang zu allen erforderlichen Informationen und Unterlagen einzuräumen. Erforderlichenfalls ist von der zuständigen Behörde eine Mindestzeit festzusetzen.
(3) Ist im Betrieb eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung nach den Arbeitnehmerschutzvorschriften eingerichtet, hat der Strahlenschutzbeauftragte und die weiteren mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betrauten Personen mit den zuständigen Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern zusammenzuarbeiten.
(2) Dem Strahlenschutzbeauftragen und den weiteren mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betrauten Personen ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben die benötigte Zeit sowie der Zugang zu allen erforderlichen Informationen und Unterlagen einzuräumen. Erforderlichenfalls ist von der zuständigen Behörde eine Mindestzeit festzusetzen.
(3) Ist im Betrieb eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung nach den Arbeitnehmerschutzvorschriften eingerichtet, hat der Strahlenschutzbeauftragte und die weiteren mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betrauten Personen mit den zuständigen Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern zusammenzuarbeiten.