Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Für den Kontrollbereich gelten folgende Anforderungen:
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(2) Für den Überwachungsbereich gelten folgende Anforderungen:
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(3) Die Grenzen des Kontrollbereiches und des Überwachungsbereiches hat die Bewilligungsbehörde im Rahmen des Bewilligungsverfahrens festzulegen§ 18 AllgStrSchV seit 31.07.2020 weggefallen. Bei ortsveränderlichen Strahlenquellen hat der Bewilligungsinhaber dafür Sorge zu tragen, dass die im Bewilligungsverfahren festgelegten Grenzen von Kontroll- und Überwachungsbereich beachtet und die gemäß Abs. 1 und 2 erforderlichen Maßnahmen eingehalten werden.
(1) Für den Kontrollbereich gelten folgende Anforderungen:
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(2) Für den Überwachungsbereich gelten folgende Anforderungen:
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(3) Die Grenzen des Kontrollbereiches und des Überwachungsbereiches hat die Bewilligungsbehörde im Rahmen des Bewilligungsverfahrens festzulegen§ 18 AllgStrSchV seit 31.07.2020 weggefallen. Bei ortsveränderlichen Strahlenquellen hat der Bewilligungsinhaber dafür Sorge zu tragen, dass die im Bewilligungsverfahren festgelegten Grenzen von Kontroll- und Überwachungsbereich beachtet und die gemäß Abs. 1 und 2 erforderlichen Maßnahmen eingehalten werden.