Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Von Expositionen gemäß Abs. 1 sind ausgeschlossen:
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(3) Die Überschreitung von Dosisgrenzwerten gemäß § 12 im Rahmen besonders bewilligter Expositionen alleine ist keine ausreichende Rechtfertigung, die Arbeitskraft ohne ihr Einverständnis von ihrer normalen Beschäftigung auszuschließen oder ihr einen anderen Arbeitsplatz zuzuweisen.
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(2) Von Expositionen gemäß Abs. 1 sind ausgeschlossen:
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(3) Die Überschreitung von Dosisgrenzwerten gemäß § 12 im Rahmen besonders bewilligter Expositionen alleine ist keine ausreichende Rechtfertigung, die Arbeitskraft ohne ihr Einverständnis von ihrer normalen Beschäftigung auszuschließen oder ihr einen anderen Arbeitsplatz zuzuweisen.