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Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Durchführung der Ausbilderprüfung (Ausbilderprüfungsordnung)
StF: BGBl. Nr. 852/1995
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 29d und des § 29f Abs. 1 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Kompetenzbereinigungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 256/1993, und auf Grund des § 352a Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, wird verordnet:
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Durchführung der Ausbilderprüfung (Ausbilderprüfungsordnung)
StF: BGBl. Nr. 852/1995
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 29d und des § 29f Abs. 1 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Kompetenzbereinigungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 256/1993, und auf Grund des § 352a Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, wird verordnet: