Anl. 43 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Das Sonderfach Unfallchirurgie umfasst die Prävention, Diagnostik, Behandlung, Nachbehandlung, Rehabilitation und fachspezifische Begutachtung von akuten und chronischen rezidivierenden Verletzungen, Verletzungsfolgen und den daraus resultierenden Erkrankungen und Schäden einschließlich Korrektureingriffe zur Beseitigung von Folgezuständen in jedem Lebensalter.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

  1. 1.Ziffer einsHauptfach:Drei Jahre
  2. 2.Ziffer 2Pflichtnebenfächer:
  3. 2.1.2 Punkt einsEin Jahr und drei Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Gefäßchirurgie in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist
  4. 2.2.2 Punkt 2Sechs Monate Neurochirurgie
  5. 2.3.2 Punkt 3Sechs Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
  6. 2.4.2 Punkt 4Drei Monate Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie
  7. 2.5.2 Punkt 5Drei Monate Anästhesiologie und Intensivmedizin
  8. 3.Ziffer 3Wahlnebenfächer:
  9. 3.1.3 Punkt einsGebundene Wahlnebenfächer:Drei Monate Anatomie, Gerichtsmedizin oder Pathologie
  10. 3.2.3 Punkt 2Freie Wahlnebenfächer:Keine
2. Abschnitt

I.römisch eins.

Additivfach Intensivmedizin

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Intensivmedizin umfasst das fachspezifische koordinierte Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen43 ÄAO 2006 (Organversagen). Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen (Monitoringweggefallen) sowie die Durchführung von Diagnostik und Therapie einschließlich der Organunterstützungseit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Intensivmedizin

II.römisch II.

Additivfach Sporttraumatologie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Sporttraumatologie umfasst die Diagnostik, konservative und operative Behandlung von Verletzungen aufgrund der Ausübung von Sport sowie die fachspezifische Rehabilitation.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Sporttraumatologie

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Das Sonderfach Unfallchirurgie umfasst die Prävention, Diagnostik, Behandlung, Nachbehandlung, Rehabilitation und fachspezifische Begutachtung von akuten und chronischen rezidivierenden Verletzungen, Verletzungsfolgen und den daraus resultierenden Erkrankungen und Schäden einschließlich Korrektureingriffe zur Beseitigung von Folgezuständen in jedem Lebensalter.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

  1. 1.Ziffer einsHauptfach:Drei Jahre
  2. 2.Ziffer 2Pflichtnebenfächer:
  3. 2.1.2 Punkt einsEin Jahr und drei Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Gefäßchirurgie in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist
  4. 2.2.2 Punkt 2Sechs Monate Neurochirurgie
  5. 2.3.2 Punkt 3Sechs Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
  6. 2.4.2 Punkt 4Drei Monate Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie
  7. 2.5.2 Punkt 5Drei Monate Anästhesiologie und Intensivmedizin
  8. 3.Ziffer 3Wahlnebenfächer:
  9. 3.1.3 Punkt einsGebundene Wahlnebenfächer:Drei Monate Anatomie, Gerichtsmedizin oder Pathologie
  10. 3.2.3 Punkt 2Freie Wahlnebenfächer:Keine
2. Abschnitt

I.römisch eins.

Additivfach Intensivmedizin

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Intensivmedizin umfasst das fachspezifische koordinierte Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen43 ÄAO 2006 (Organversagen). Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen (Monitoringweggefallen) sowie die Durchführung von Diagnostik und Therapie einschließlich der Organunterstützungseit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Intensivmedizin

II.römisch II.

Additivfach Sporttraumatologie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Sporttraumatologie umfasst die Diagnostik, konservative und operative Behandlung von Verletzungen aufgrund der Ausübung von Sport sowie die fachspezifische Rehabilitation.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Sporttraumatologie

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