Anl. 42 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Das Sonderfach Thoraxchirurgie umfasst die Diagnostik, Indikationsstellung, chirurgische Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen der thorakalen Organe sowie der Thoraxwand, insbesondere der Pleura, der Lungen, der Luftröhre und der Bronchien, des Mediastinums, des Zwerchfells und der Speiseröhre, mit Ausnahme des Herzens und der großen intrathorakalen Gefäße.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Chirurgie oder Herzchirurgie in der Dauer von einem Jahr anzurechnen ist

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Sechs Monate Anästhesiologie oder Intensivmedizin

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

3.1.1.

Ein Jahr in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächer, wobei jedes Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Chirurgie, Gefäßchirurgie, Herzchirurgie

3.1.2.

Sechs Monate Innere Medizin oder Lungenkrankheiten

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Keine

2. Abschnitt

I.

Additivfach Gefäßchirurgie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Gefäßchirurgie umfasst die theoretische und klinische Forschung, die Prävention, die invasive und nicht invasive Diagnostik, die konservative, operative und interoperativ-interventionelle Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen und Missbildungen der Arterien und Venen einschließlich sonstiger operativer Maßnahmen an diesen Gefäßen sowie die entsprechende Nachbehandlung.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Gefäßchirurgie

II.

Additivfach Intensivmedizin

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Intensivmedizin umfasst das fachspezifische koordinierte Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen42 ÄAO 2006 (Organversagen). Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen (Monitoringweggefallen) sowie die Durchführung von Diagnostik und Therapie, speziell des Grundleidens, einschließlich der Organunterstützungseit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Intensivmedizin

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Das Sonderfach Thoraxchirurgie umfasst die Diagnostik, Indikationsstellung, chirurgische Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen der thorakalen Organe sowie der Thoraxwand, insbesondere der Pleura, der Lungen, der Luftröhre und der Bronchien, des Mediastinums, des Zwerchfells und der Speiseröhre, mit Ausnahme des Herzens und der großen intrathorakalen Gefäße.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Chirurgie oder Herzchirurgie in der Dauer von einem Jahr anzurechnen ist

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Sechs Monate Anästhesiologie oder Intensivmedizin

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

3.1.1.

Ein Jahr in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächer, wobei jedes Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Chirurgie, Gefäßchirurgie, Herzchirurgie

3.1.2.

Sechs Monate Innere Medizin oder Lungenkrankheiten

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Keine

2. Abschnitt

I.

Additivfach Gefäßchirurgie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Gefäßchirurgie umfasst die theoretische und klinische Forschung, die Prävention, die invasive und nicht invasive Diagnostik, die konservative, operative und interoperativ-interventionelle Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen und Missbildungen der Arterien und Venen einschließlich sonstiger operativer Maßnahmen an diesen Gefäßen sowie die entsprechende Nachbehandlung.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Gefäßchirurgie

II.

Additivfach Intensivmedizin

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Intensivmedizin umfasst das fachspezifische koordinierte Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen42 ÄAO 2006 (Organversagen). Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen (Monitoringweggefallen) sowie die Durchführung von Diagnostik und Therapie, speziell des Grundleidens, einschließlich der Organunterstützungseit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Intensivmedizin

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