Anl. 38 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Sonderfach Radiologie

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Radiologie umfasst die Diagnostik von Erkrankungen durch die Anwendung von ionisierenden Strahlen mit Ausnahme offener Radionuklide, von Ultraschallwellen und Magnetresonanz, die mit Hilfe entsprechender bildgebender Verfahren38 ÄAO 2006 (optical imagingweggefallen) durchführbaren diagnostischen und therapeutischen Eingriffe sowie den fachspezifischen Strahlenschutzseit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Fünf Jahre, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Nuklearmedizin oder Strahlentherapie-Radioonkologie in der Dauer von höchstens einem Jahr oder Nuklearmedizin und Strahlentherapie-Radioonkologie jeweils in der Dauer von sechs Monaten anzurechnen ist

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Sechs Monate Innere Medizin

2.2.

drei Monate Chirurgie

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Drei Monate in einem der folgenden Sonderfächer:

Anästhesiologie und Intensivmedizin, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde und Optometrie, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Hygiene und Mikrobiologie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Lungenkrankheiten, Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, Psychiatrie, Radiologie, Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin, Strahlentherapie-Radioonkologie, Unfallchirurgie, Urologie

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Keine

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Sonderfach Radiologie

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Radiologie umfasst die Diagnostik von Erkrankungen durch die Anwendung von ionisierenden Strahlen mit Ausnahme offener Radionuklide, von Ultraschallwellen und Magnetresonanz, die mit Hilfe entsprechender bildgebender Verfahren38 ÄAO 2006 (optical imagingweggefallen) durchführbaren diagnostischen und therapeutischen Eingriffe sowie den fachspezifischen Strahlenschutzseit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Fünf Jahre, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Nuklearmedizin oder Strahlentherapie-Radioonkologie in der Dauer von höchstens einem Jahr oder Nuklearmedizin und Strahlentherapie-Radioonkologie jeweils in der Dauer von sechs Monaten anzurechnen ist

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Sechs Monate Innere Medizin

2.2.

drei Monate Chirurgie

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Drei Monate in einem der folgenden Sonderfächer:

Anästhesiologie und Intensivmedizin, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde und Optometrie, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Hygiene und Mikrobiologie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Lungenkrankheiten, Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, Psychiatrie, Radiologie, Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin, Strahlentherapie-Radioonkologie, Unfallchirurgie, Urologie

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Keine

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