Anl. 37 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Sonderfach Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin

1Anl. Abschnitt

A37 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin umfasst die Prävention, die Diagnostik, die nicht-operative Behandlung einschließlich Psychotherapeutischer Medizin, die Rehabilitation sowie die fachspezifische Begutachtung von psychischen und psychosomatischen Krankheiten oder Störungen sowie psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Fünf Jahre, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Dauer von acht Monaten anrechenbar ist

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Sechs Monate Innere Medizin

2.2.

Sechs Monate Neurologie

3.

Wahlnebenfächer:

Keine

2. Abschnitt

Additivfach Geriatrie

A. Definition des Aufgabengebietes

Das Additivfach Geriatrie umfasst die kurative, palliative, präventive und rehabilitative Betreuung von Patientinnen/Patienten auf dem Gebiet der Psychiatrie und Psychotherapeutischen Medizin, die insbesondere ein höheres biologisches Alter, meist mehrere eingeschränkte Organfunktionen und/oder Erkrankungen, funktionelle Defizite und somit eine erhöhte Vulnerabilität aufweisen, unter besonderer Berücksichtigung der somatischen, psychischen und soziokulturellen Aspekte sowie des multidimensionalen geriatrischen Assessments inklusive Nahtstellenmanagement.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Zwei Jahre Geriatrie unter besonderer Berücksichtigung der Akutgeriatrie und Remobilisation, wobei eine Ausbildung in der Dauer von höchstens sechs Monaten im Sonderfach Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin anrechenbar ist, sofern eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachgewiesen ist

2.

Drei oder vier Monate Innere Medizin, wobei eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachzuweisen ist

3.

Drei oder vier Monate Neurologie, wobei eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachzuweisen ist

4.

Drei oder vier Monate Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation einschließlich der Remobilisation und Nachsorge, wobei eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachzuweisen ist

5.

Drei Monate in einem Sonderfach nach Wahl, wobei eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachzuweisen ist, mit Ausnahme des Sonderfaches Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, sofern in den Ausbildungsfächern 2., 3. und 4. nicht jeweils vier Monate absolviert worden sind

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.07.2011 bis 31.05.2015
Sonderfach Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin

1Anl. Abschnitt

A37 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin umfasst die Prävention, die Diagnostik, die nicht-operative Behandlung einschließlich Psychotherapeutischer Medizin, die Rehabilitation sowie die fachspezifische Begutachtung von psychischen und psychosomatischen Krankheiten oder Störungen sowie psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Fünf Jahre, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Dauer von acht Monaten anrechenbar ist

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Sechs Monate Innere Medizin

2.2.

Sechs Monate Neurologie

3.

Wahlnebenfächer:

Keine

2. Abschnitt

Additivfach Geriatrie

A. Definition des Aufgabengebietes

Das Additivfach Geriatrie umfasst die kurative, palliative, präventive und rehabilitative Betreuung von Patientinnen/Patienten auf dem Gebiet der Psychiatrie und Psychotherapeutischen Medizin, die insbesondere ein höheres biologisches Alter, meist mehrere eingeschränkte Organfunktionen und/oder Erkrankungen, funktionelle Defizite und somit eine erhöhte Vulnerabilität aufweisen, unter besonderer Berücksichtigung der somatischen, psychischen und soziokulturellen Aspekte sowie des multidimensionalen geriatrischen Assessments inklusive Nahtstellenmanagement.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Zwei Jahre Geriatrie unter besonderer Berücksichtigung der Akutgeriatrie und Remobilisation, wobei eine Ausbildung in der Dauer von höchstens sechs Monaten im Sonderfach Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin anrechenbar ist, sofern eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachgewiesen ist

2.

Drei oder vier Monate Innere Medizin, wobei eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachzuweisen ist

3.

Drei oder vier Monate Neurologie, wobei eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachzuweisen ist

4.

Drei oder vier Monate Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation einschließlich der Remobilisation und Nachsorge, wobei eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachzuweisen ist

5.

Drei Monate in einem Sonderfach nach Wahl, wobei eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachzuweisen ist, mit Ausnahme des Sonderfaches Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, sofern in den Ausbildungsfächern 2., 3. und 4. nicht jeweils vier Monate absolviert worden sind

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten