Anl. 34 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Das Sonderfach Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation umfasst die Prävention, Diagnostik und Behandlung von Krankheiten und Funktionsstörungen aller Organsysteme, insbesondere mit physikalischen Mitteln, sowie die Wiederherstellung oder Besserung der Körperstrukturen, der Körperfunktionen, der Aktivität und der Partizipation unter Berücksichtigung der KontextfaktorenAnl. Das Aufgabengebiet der Physikalischen Medizin beinhaltet insbesondere die Mechano-, Elektro-, Thermo- und Photodiagnostik, die Mechano- und Bewegungstherapie, die Ergo-, Elektro-, Thermo-, Photo- und Hydrotherapie, die Inhalation sowie die Balneo- und Klimatherapie34 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen. Das Aufgabengebiet der Allgemeinen Rehabilitation beinhaltet die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs, die rehabilitative Diagnostik, das Rehabilitationsmanagement, die Interventionsplanung sowie die Evaluation rehabilitativer Maßnahmen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre, wobei hierauf eine Ausbildung in Chirurgie, Innere Medizin, Neurochirurgie, Neurologie, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie oder Unfallchirurgie in der Dauer von höchstens sechs Monaten anzurechnen ist

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Ein Jahr Innere Medizin

2.2.

Sechs Monate Neurologie

2.3.

Drei Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie

2.4.

Drei Monate Unfallchirurgie

3.

Wahlnebenfächer:

Keine

2. Abschnitt

I.

Additivfach Physikalische Sportheilkunde

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Physikalische Sportheilkunde umfasst die Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation bei sportmedizinischen Erkrankungen und Verletzungen aufgrund der Ausübung von Sport.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Physikalische Sportheilkunde

II.

Additivfach Rheumatologie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Rheumatologie umfasst die Pathogenese, die Pathologie, das klinische Erscheinungsbild, die Ätiologie, die Epidemiologie, die Diagnostik sowie die konservative Behandlung rheumatischer Erkrankungen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Zwei Jahre und drei Monate

2.

Drei Monate Innere Medizin

3.

Drei Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie

4.

Drei Monate Radiologie

III.

Additivfach Geriatrie

A. Definition des Aufgabengebietes

Das Additivfach Geriatrie umfasst die kurative, palliative, präventive und rehabilitative Betreuung von Patientinnen/Patienten auf dem Gebiet der Physikalischen Medizin und Allgemeinen Rehabilitation, die insbesondere ein höheres biologisches Alter, meist mehrere eingeschränkte Organfunktionen und/oder Erkrankungen, funktionelle Defizite und somit eine erhöhte Vulnerabilität aufweisen, unter besonderer Berücksichtigung der somatischen, psychischen und soziokulturellen Aspekte sowie des multidimensionalen geriatrischen Assessments inklusive Nahtstellenmanagement.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Zwei Jahre Geriatrie unter besonderer Berücksichtigung der Akutgeriatrie und Remobilisation, wobei eine Ausbildung in der Dauer von höchstens sechs Monaten im Sonderfach Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation anrechenbar ist, sofern eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachgewiesen ist

2.

Drei oder vier Monate Psychiatrie, wobei eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachzuweisen ist

3.

Drei oder vier Monate Neurologie, wobei eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachzuweisen ist

4.

Drei oder vier Monate Innere Medizin, wobei eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachzuweisen ist

5.

Drei Monate in einem Sonderfach nach Wahl, wobei eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachzuweisen ist, mit Ausnahme des Sonderfaches Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, sofern in den Ausbildungsfächern 2., 3. und 4. nicht jeweils vier Monate absolviert worden sind

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.07.2011 bis 31.05.2015
Das Sonderfach Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation umfasst die Prävention, Diagnostik und Behandlung von Krankheiten und Funktionsstörungen aller Organsysteme, insbesondere mit physikalischen Mitteln, sowie die Wiederherstellung oder Besserung der Körperstrukturen, der Körperfunktionen, der Aktivität und der Partizipation unter Berücksichtigung der KontextfaktorenAnl. Das Aufgabengebiet der Physikalischen Medizin beinhaltet insbesondere die Mechano-, Elektro-, Thermo- und Photodiagnostik, die Mechano- und Bewegungstherapie, die Ergo-, Elektro-, Thermo-, Photo- und Hydrotherapie, die Inhalation sowie die Balneo- und Klimatherapie34 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen. Das Aufgabengebiet der Allgemeinen Rehabilitation beinhaltet die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs, die rehabilitative Diagnostik, das Rehabilitationsmanagement, die Interventionsplanung sowie die Evaluation rehabilitativer Maßnahmen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre, wobei hierauf eine Ausbildung in Chirurgie, Innere Medizin, Neurochirurgie, Neurologie, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie oder Unfallchirurgie in der Dauer von höchstens sechs Monaten anzurechnen ist

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Ein Jahr Innere Medizin

2.2.

Sechs Monate Neurologie

2.3.

Drei Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie

2.4.

Drei Monate Unfallchirurgie

3.

Wahlnebenfächer:

Keine

2. Abschnitt

I.

Additivfach Physikalische Sportheilkunde

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Physikalische Sportheilkunde umfasst die Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation bei sportmedizinischen Erkrankungen und Verletzungen aufgrund der Ausübung von Sport.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Physikalische Sportheilkunde

II.

Additivfach Rheumatologie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Rheumatologie umfasst die Pathogenese, die Pathologie, das klinische Erscheinungsbild, die Ätiologie, die Epidemiologie, die Diagnostik sowie die konservative Behandlung rheumatischer Erkrankungen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Zwei Jahre und drei Monate

2.

Drei Monate Innere Medizin

3.

Drei Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie

4.

Drei Monate Radiologie

III.

Additivfach Geriatrie

A. Definition des Aufgabengebietes

Das Additivfach Geriatrie umfasst die kurative, palliative, präventive und rehabilitative Betreuung von Patientinnen/Patienten auf dem Gebiet der Physikalischen Medizin und Allgemeinen Rehabilitation, die insbesondere ein höheres biologisches Alter, meist mehrere eingeschränkte Organfunktionen und/oder Erkrankungen, funktionelle Defizite und somit eine erhöhte Vulnerabilität aufweisen, unter besonderer Berücksichtigung der somatischen, psychischen und soziokulturellen Aspekte sowie des multidimensionalen geriatrischen Assessments inklusive Nahtstellenmanagement.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Zwei Jahre Geriatrie unter besonderer Berücksichtigung der Akutgeriatrie und Remobilisation, wobei eine Ausbildung in der Dauer von höchstens sechs Monaten im Sonderfach Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation anrechenbar ist, sofern eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachgewiesen ist

2.

Drei oder vier Monate Psychiatrie, wobei eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachzuweisen ist

3.

Drei oder vier Monate Neurologie, wobei eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachzuweisen ist

4.

Drei oder vier Monate Innere Medizin, wobei eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachzuweisen ist

5.

Drei Monate in einem Sonderfach nach Wahl, wobei eine einschlägige Tätigkeit mit geriatrischen Patientinnen/Patienten nachzuweisen ist, mit Ausnahme des Sonderfaches Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, sofern in den Ausbildungsfächern 2., 3. und 4. nicht jeweils vier Monate absolviert worden sind

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