Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie
AAnl. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie umfasst die Erforschung von Arzneimittel- und Schadstoffwirkungen im Tierexperiment, am Menschen und in der Umwelt, die Untersuchung von Resorption, Verteilung, chemischen Veränderungen und Elimination von Wirkstoffen, die Mitarbeit bei der Entwicklung und Anwendung neuer Pharmaka sowie bei der Bewertung ihres therapeutischen Nutzens, die Mitarbeit bei der Auffindung und Bewertung von Schadstoffrisiken, die Beratung von Ärztinnen/Ärzten in der Arzneitherapie und bei Vergiftungsfällen sowie die fachspezifische Begutachtung33 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
|
| |||||||||
| ||||||||||
|
| |||||||||
| ||||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
|
| |||||||||
|
Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie
AAnl. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie umfasst die Erforschung von Arzneimittel- und Schadstoffwirkungen im Tierexperiment, am Menschen und in der Umwelt, die Untersuchung von Resorption, Verteilung, chemischen Veränderungen und Elimination von Wirkstoffen, die Mitarbeit bei der Entwicklung und Anwendung neuer Pharmaka sowie bei der Bewertung ihres therapeutischen Nutzens, die Mitarbeit bei der Auffindung und Bewertung von Schadstoffrisiken, die Beratung von Ärztinnen/Ärzten in der Arzneitherapie und bei Vergiftungsfällen sowie die fachspezifische Begutachtung33 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
|
| |||||||||
| ||||||||||
|
| |||||||||
| ||||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
|
| |||||||||
|